Anforderungen an den emissionsarmen Betrieb von Kompostanlagen im Hinblick auf das BVT-Dokument

Im Rahmen eines Projektes des Umweltbundesamtes mit der Stadt Wien wurden unter Einbindung von Stakeholdern und Anlagenbetreibern wesentliche Anforderungen an einen emissionsarmen Betrieb von großen Kompostierungsanlagen formuliert. Diese Anforderungen wurden unter Berücksichtigung der Richtlinie zum Stand der Technik der Kompostierung und auf Basis von Best-Practice-Beispielen österreichischer Kompostierungsanlagen zusammengestellt.

Auf europäischer Ebene wird derzeit das BVT (Beste Verfügbare Techniken) Dokument zur Abfallbehandlung überarbeitet. Dabei wird erstmals auch die Kompostierung berücksichtigt und der Stand der Technik für jene Kompostanlagen, welche unter die Industrieemissionsrichtlinie fallen, festgeschrieben. Vom Umweltbundesamt wurde dazu unter Einbindung von Stakeholdern und Anlagenbetreibern ein Bericht zum emissionsarmen Betrieb von Kompostanlagen erarbeitet, der als nationaler Beitrag Österreichs an das IPPC-Büro übermittelt wurde. Darin wird festgehalten, dass für einen emissionsarmen Betrieb die Steuerung der Prozessparameter, Ausgangsmaterialmischung, Mietengeometrie, Umsetzintervalle, Belüftungstechnik, Wassergehalt, Temperatur, C/N-Verhältnis und Rottedauer unabhängig von der bautechnischen Ausführung (offen, teilgeschlossen oder geschlossen) einen bedeutenden Einfluss auf die Minimierung der luftgetragenen Emissionen haben.



Copyright: © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben
Quelle: Recy & Depotech 2016 (November 2016)
Seiten: 4
Preis: € 2,00
Autor: Christian Rolland
J. Kuczewski-Poray
Senatsrat Dipl.-Ing. Reinhard Siebenhandl
 
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