Am 29. Juni 2015 wurde die Recycling-Baustoffverordnung kundgemacht. Damit sind im Hinblick auf die Durchführung von Gebäudeabbrüchen bzw. auf die Herstellung von Recycling-Baustoffen aus mineralischen Abbruchmaterialien mit 1. Jänner 2016 völlig neue Regelungen in Kraft getreten. Erstmals ist es möglich, für Recycling-Baustoffe bestimmter Qualitäten, ein vorzeitiges Abfallende zu erreichen. Die neue Verordnung enthält detaillierte Bestimmungen zu Gewinnung, Aufbereitung und Einsatz von mineralischen Abbruchabfällen, beginnend bei der Abbruchplanung bis hin zum Einbau der Recycling-Baustoff-Produkte.
Mit 1. Jänner 2016 ist die Recycling-Baustoffverordnung in Kraft getreten, die wesentliche Änderungen im Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen mit sich gebracht hat. Die Abteilung 14 - Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit - hat im Behördenauftrag im ersten Halbjahr 2016 gezielte Baustellenkontrollen durchgeführt und dadurch Einblick in die Umsetzung der Verordnungsinhalte durch Bauwirtschaft bzw. Baubehörden erhalten. Als wichtigste Erkenntnis aus den Kontrollen kann angeführt werden, dass sich Baubehörden ihrer Schlüsselrolle bei der Erlassung der Abbruchbescheide nicht bewusst sind. Durch die Negierung von Verordnungsvorgaben bei der Erstellung von Abbruchbescheiden fehlt auch den eigentlichen Zielgruppen der Verordnung, den Bauherrn und Abbruchunternehmen, die notwendige Sensibilisierung für abfallwirtschaftliche Themen bei der Abbruchplanung und -ausführung. Als zweite wichtige Erkenntnis kann angeführt werden, dass zentrale Bestimmungen der Verordnung, wie verwertungsorientierter Rückbau und Trennpflicht sehr offen geregelt sind und die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen durch den Normunterworfenen im Verwaltungsstrafverfahren nur schwer zu ahnden ist.
| Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
| Quelle: | Recy & Depotech 2016 (November 2016) |
| Seiten: | 4 |
| Preis: | € 2,00 |
| Autor: | Dipl.-Ing. Josef Mitterwallner Hofrat Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm Himmel |
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