Erfahrungen im Vollzug der Recycling-Baustoffverordnung

Am 29. Juni 2015 wurde die Recycling-Baustoffverordnung kundgemacht. Damit sind im Hinblick auf die Durchführung von Gebäudeabbrüchen bzw. auf die Herstellung von Recycling-Baustoffen aus mineralischen Abbruchmaterialien mit 1. Jänner 2016 völlig neue Regelungen in Kraft getreten. Erstmals ist es möglich, für Recycling-Baustoffe bestimmter Qualitäten, ein vorzeitiges Abfallende zu erreichen. Die neue Verordnung enthält detaillierte Bestimmungen zu Gewinnung, Aufbereitung und Einsatz von mineralischen Abbruchabfällen, beginnend bei der Abbruchplanung bis hin zum Einbau der Recycling-Baustoff-Produkte.

Mit 1. Jänner 2016 ist die Recycling-Baustoffverordnung in Kraft getreten, die wesentliche Änderungen im Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen mit sich gebracht hat. Die Abteilung 14 - Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit - hat im Behördenauftrag im ersten Halbjahr 2016 gezielte Baustellenkontrollen durchgeführt und dadurch Einblick in die Umsetzung der Verordnungsinhalte durch Bauwirtschaft bzw. Baubehörden erhalten. Als wichtigste Erkenntnis aus den Kontrollen kann angeführt werden, dass sich Baubehörden ihrer Schlüsselrolle bei der Erlassung der Abbruchbescheide nicht bewusst sind. Durch die Negierung von Verordnungsvorgaben bei der Erstellung von Abbruchbescheiden fehlt auch den eigentlichen Zielgruppen der Verordnung, den Bauherrn und Abbruchunternehmen, die notwendige Sensibilisierung für abfallwirtschaftliche Themen bei der Abbruchplanung und -ausführung. Als zweite wichtige Erkenntnis kann angeführt werden, dass zentrale Bestimmungen der Verordnung, wie verwertungsorientierter Rückbau und Trennpflicht sehr offen geregelt sind und die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen durch den Normunterworfenen im Verwaltungsstrafverfahren nur schwer zu ahnden ist.





Copyright: © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben
Quelle: Recy & Depotech 2016 (November 2016)
Seiten: 4
Preis: € 2,00
Autor: Dipl.-Ing. Josef Mitterwallner
Hofrat Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm Himmel
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.