Deponiebetreiber sind verpflichtet Deponien nach Ablagerungsende solange nachzusorgen (zu betreuen bzw. zu kontrollieren) bis aus Sicht der zuständigen Behörde von der Deponie keine Gefährdung für Mensch und Umwelt zu erwarten ist. Als Grundlage zur Berechnung der finanziellen Sicherstellungsleistung für Nachsorgemaßnahmen werden in der Deponieverordnung Mindestzeiträume von 30 (für Baurestmassen-, Reststoff- und Massenabfalldeponien) bzw. 40 Jahren (für ehemalige Hausmülldeponien) festgeschrieben
Die Deponienachsorge beginnt nach dem Ende der Abfallablagerung und endet, wenn keine Gefahr für Mensch und Umwelt von der geschlossenen Deponie ausgeht. Zur Beurteilung der Dauer und Intensität von Nachsorgemaßnahmen ist es notwendig, das Abfallemissionsverhalten zu verstehen, die langfristige Funktion der technischen Barrieren abzubilden, sowie die Wirkungen von Stofffreisetzungen in die Umwelt zu bewerten. Da geeignete Modelle zur Abbildung und Vorhersage von Sickerwasseremissionen auf aussagekräftige Monitoringdaten zur Modellanpassung und -bestätigung angewiesen sind, ist es notwendig Messverfahren an geschlossenen Deponien zu implementieren, die das Erzeugen qualitativ hochwertiger Messdaten ermöglichen. Der Nutzen eines prozessorientierten Monitorings für die Zuverlässigkeit von Modellvorhersagen wird anhand von Daten der Hausmüllversuchsdeponie Breitenau illustriert. Vergleichbare Sickerwasser-Monitoringprogramme wurden 2014 auch an drei anderen ehemaligen Hausmülldeponien gestartet, um qualitativ hochwertige Daten zum aktuellen Emissionsverhalten der Deponien zu erheben, die eine zuverlässige Prognose zukünftiger Emissionsniveaus im Sickerwasser ermöglichen. Auf Erfahrungen und Zwischenergebnisse dieser laufenden Sickerwassermesskampagnen wird abschließend eingegangen.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
Quelle: | Recy & Depotech 2016 (November 2016) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 2,00 |
Autor: | Prof. Dr. David Laner Ass. Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Johann Fellner |
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