Zur Einhaltung des verschärften Formaldehyd-Grenzwerts können Hersteller und Betriebe mehrere Strategien verfolgen
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) arbeitet an einem Entwurf für die novellierte technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Hierzu hatte das Ministerium im Juni 2014 Eckpunkte vorgestellt. Zwei Hauptgründe werden für die Novellierung angeführt. Zum einen müssten die rechtlichen Vorgaben an den Stand der Technik angepasst werden, der sich weiterentwickelt hat. Die Änderungen sollen demgemäß im gesamten Immissions- und Emissionsteil der TA Luft erfolgen. Hierzu werden allgemeine Grenzwerte als auch spezielle Vorgaben für bestimmte Anlagenarten überarbeitet. Zum anderen müssen die sogenannten BVT-Schlussfolgerungen, die sich aus der Europäischen Richtlinie über Industrieemissionen (IED-Richtlinie) ableiten, in die nationale Gesetzgebung übernommen werden. Die geplante Änderung der TA-Luft und insbesondere die Verschärfung des momentan noch gültigen Grenzwertes für Formaldehyd von 20 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m³) auf 5 mg/m³ haben Hersteller und Betriebe verunsichert. Noch ist nicht sicher, wann und mit welchen Grenzwerten die Betriebe rechnen müssen. Auch ist unklar, ob und inwieweit ein bestimmter Betrieb betroffen ist und wie ein Unternehmen mit den neuen Grenzwerten umgehen muss. Hierbei gilt es sowohl auf die Art der Genehmigung, die jeweils geltenden Ausnahmeregelungen und insbesondere auf die im Einsatz befindliche Anlagenart einzugehen. Obwohl nunmehr die neuen Grenzwerte eine Verschärfung darstellen, wurden bei den am stärksten betroffenen Anwendungen abgeschwächte Grenzwerte vereinbart, welche es in vielen Fällen ermöglichen, die bisher eingesetzte Technik weiter zu betreiben.In Fällen, wo die Technik nicht ausreicht, kann oft mithilfe von Nachrüstungen eine Verbesserung erzielt werden.
Copyright: | © Rhombos Verlag |
Quelle: | Ausgabe 04 / 2015 (Dezember 2015) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Matthias Hagen |
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