Wie geht es in Rheinland-Pfalz mit dem Hochwasserrisikomanagement weiter?

Hochwasserrisikomanagement ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und des Staates. Sie ist bei den Städten, Gemeinden und den betroffenen Menschen noch nicht angekommen. In Rheinland-Pfalz hat der Prozess in den regionalen Hochwasserpartnerschaften und örtlichen Initiativen zur Aufstellung von Hochwasserschutzkonzepten begonnen. Er wird in den kommenden Jahren fortgesetzt.

Vielleicht kennen Sie den Cartoon von F. K. Waechter mit der Gans, die Kopfstand auf dem Misthaufen macht, mit dem Kopf im Stiefel und denkt: Wahrscheinlich guckt wieder kein Schwein! So ähnlich muss es doch uns Hochwasserexperten gehen, die die vergangenen Jahre damit verbracht haben, die Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) aufzustellen. Kaum jemand interessiert sich dafür, vor allen Dingen nicht die, die das Hochwasser am meisten betrifft. Was läuft hier falsch?

Wenn ich mir den ganzen Aufwand ansehe, den wir betreiben, um die EU-Kommission zufrieden zu stellen, dann frage ich mich oft genug, was das eigentlich soll. Denn Hochwasserrisikomanagement (HWRM) findet nicht auf dem Papier (oder im Computer) statt!

Als wir im Jahr 2008 in der LAWA über die Strategie zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) in Deutschland nachgedacht haben, haben wir formuliert:

'Der Zweck der HWRM-RL ist die Verdeutlichung der Hochwasserrisiken und die Verbesserung der Hochwasservorsorge und des Risikomanagements. Hier besteht auch in Deutschland noch Handlungsbedarf, besonders auf der Ebene der für den Hochwasserschutz zuständigen Kommunen und Verbände sowie der Betroffenen vor Ort. Die Richtlinie soll genutzt werden, um Verbesserungen der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger zu erreichen."

Weiter heißt es im LAWA-Strategiepapier: 'Die Verbesserung des HWRM und des Hochwasserschutzes stehen bei der Umsetzung im Vordergrund, wobei die formalen Anforderungen der Richtlinie zu berücksichtigen sind."

Also: Auf die Umsetzung kommt es an! Dafür zuständig sind nicht die Länder, sondern in erster Linie die betroffenen Kommunen und Bürger. Aber haben wir die erreicht? Tun sie etwas? Sind sie einen Schritt vorangekommen und besser gerüstet?



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 11/2016 (November 2016)
Seiten: 3
Preis: € 10,90
Autor: Ralf Schernikau
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Überblick über und Diskussion der Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland

Die innerstaatliche Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens - ein Rechtsvergleich
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Like all public international law treaties, the Paris Climate Accords rely on national law for their implementation. The success of the agreement therefore depends, to a large extent, on the stepstaken or not taken by national governments and legislators as well as on the instruments and mechanisms chosen for this task. Against this background, the present article compares different approaches to the implementation of the Paris Agreement, using court decisions as a means to assess their (legal) effectiveness.

Klimaschutzrecht und Erzeugung erneuerbarer Energien in der Schweiz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Verschachtelte Gesetzgebung unter politischer Ungewissheit