Die Behörde kann im Fall der Durchführung von Sicherungsmaßnahmen gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 BBodSchG Sicherheitsleistung verlangen. Voraussetzungen, die Art der Bestellung und vor allem die Höhe der Sicherheitsleistungen sind im Bodenschutzrecht weiter nicht geregelt.
Ziel des Beitrages ist es, den Regelungshintergrund näher zu untersuchen und Anwendungsvoraussetzungen, Festsetzungsmöglichkeiten sowie Restriktionen des Instruments der Sicherheitsleistung zu beschreiben. Neben den spezifischen Problemlagen bei Sicherungsmaßnahmen der Altlastensanierung werden hierzu Anleihen aus anderen Sicherheitsleistungen des Umweltrechts verwendet, um Lösungen zu entwickeln. Diese sind im Spannungsfeld zwischen berechtigten Sicherungsinteressen einerseits und der Gefahr der Übersicherung andererseits zu finden.
Die Verfasser haben versucht aufzuzeigen, dass man mit dem im Bundes-Bodenschutzgesetz geregelten Instrument der Sicherheitsleistung für das Aufrechterhalten von Überwachungs- oder Durchführungsmaßnahmen der Altlastensicherung durchaus zu praxisgerechten Ergebnissen gelangen kann. Zwar setzt die oft begrenzte finanzielle Leistungsfähigkeit der Störer Grenzen auch für die Sicherung der öffentlichen Hand, dennoch gibt es keinen wirklichen Grund, von vornherein auf dieses Sicherungsinstrument zu verzichten. Um zu verhindern, dass aus Altlasten echte finanzielle 'Altlasten' für die öffentliche Hand werden, sollte die Sicherheitsleistung integraler Teil der Ermessensausübung der Bodenschutzbehörden bei der Auswahl von Sanierungsvarianten sowie bei der Durchführung von Sicherungs- oder Überwachungsmaßnahmen sein.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 04 - 2016 (Oktober 2016) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | Prof. Dr. Dr. Joachim Sanden Nikolaus Söntgerath |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
carboliq® - Direktverölung gemischter Kunststoffabfälle
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die Forderung nach Klimaneutralität dominiert die globale Diskussion über die Zukunft der Industriegesellschaft. Damit einher geht auch die Frage, wie der
Umgang mit Kunststoffen in Zukunft erfolgen wird.
Nutzungskonflikt zwischen Carbon-Capture-Anlagen und Fernwärme?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die EEW Energy from Waste GmbH (EEW) hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit 17 Standorten verfügt EEW über eine Verbrennungskapazität von ca. 5 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr.
Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland im internationalen Vergleich - Spitzenplatz oder nur noch Mittelmaß?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Neben der Umstellung der künftigen Energieversorgung auf ein zu 100 % erneuerbares Energiesystem ist die Abfall- und Kreislaufwirtschaft die zweite zentrale Säule im Rahmen der globalen Transformation in eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft.