Seit 01.01.2015 besteht die Pflicht zur getrennten Erfassung überlassungsfähiger Bioabfälle, die in der öffentlichen Diskussion häufig mit dem Angebot einer Biotonne gleichgesetzt wird. Gartenabfall kann in großen Mengen sowie bei großer Stückgröße jedoch häufig nicht über die Biotonne entsorgt werden. Dies ist, insbesondere wenn das gesammelte Biogut in einer Vergärungsanlage behandelt wird, auch erwünscht. Daher sollte der getrennten Erfassung von Grüngut, auch im Hinblick auf eine optimierte Verwertung unter Abtrennung der holzigen Bestandteile zur Verbrennung und Nutzung der krautigen Bestandteile als Strukturmaterial für eine Kompostierung, eine ebenso große Bedeutung wie der Biotonne zukommen, was jedoch nicht überall der Fall ist.
Das theoretische Grüngutpotenzial, abgeschätzt aus dem Grüngutanfall in Privatgärten, liegt nach Schätzungen bei 178 kg pro Einwohner (E) und Jahr (a). Nur rund ein Drittel davon (59 kg/E*a) wurde 2014 in Deutschland bereits getrennt erfasst, wobei bereits mehr als 20 örE höhere Mengen als das theoretische Potenzial erfassen. Während ca. 18 % des Potenzials über die Biotonne und 7 % über die Restmülltonne entsorgt werden, findet derzeit für mehr als 40 % des anfallenden Grünguts keine professionelle Entsorgung statt.
| Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
| Quelle: | Biomasse-Forum 2016 (November 2016) |
| Seiten: | 13 |
| Preis: | € 6,50 |
| Autor: | Dr. Felix Richter M.Sc. Iveta Vateva Dipl.-Ing. Thomas Raussen |
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