Das KrWG enthält Vorgaben für die Organisation der öffentlichen Abfallentsorgung - einschließlich solcher zur hochwertigen Verwertung von Bioabfällen. Bei der Beschaffung solcher Leistungen kommt dem Aufgabenträger ein Leistungsbestimmungsrecht zu, das er wiederum am KrWG ausrichtet. Zur Belohnung ökologisch hochwertiger Systeme kann er auf ein differenziertes System aus Nachhaltigkeits- und Umweltkriterien zurückgreifen. Beim Gebot der Losbildung spielt auch die Frage nach der Wirtschaftlichkeit eine - wenn auch nur eingeschränkte - Rolle.
Um die Abfallerzeuger zur Überlassung möglichst sortenreiner Biofraktionen ohne Störstoffe zu bewegen, sind sowohl monetäre Maßnahmen der Gebührengestaltung als auch Regelungsmechanismen in der Abfallwirtschaftssatzung zu erwägen. So kann zu überlegen sein, die störstofffreie Überlassung mit Gebührenabschlägen zu fördern. In der Abfallwirtschaftssatzung steht dagegen die möglichst exakte Umschreibung der Anforderungen an die Überlassung und gegebenenfalls ein effektives Sanktionssystem über Bußgelder im Vordergrund.
| Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | 
| Quelle: | Biomasse-Forum 2016 (November 2016) | 
| Seiten: | 10 | 
| Preis: | € 5,00 | 
| Autor: | RA in Caroline von Bechtolsheim | 
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