Reste aus der Holzvergasung sind i.d.R. Abfälle, die vom jeweiligen Anlagenbetreiber abfallrechtlich einzustufen und ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Gemäß der Abfallhierarchie hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung. Vor diesem Hintergrund werden Reste aus der Holzvergasung z.B. auch Kompostierungsanlagen angedient.
Bei der Entsorgung von Resten aus der Holzvergasung (hier: feste Reste aus Reaktoren) bestehen in der Praxis Unsicherheiten. Dies beginnt bei Einstufung und Bezeichnung als Nebenprodukt oder Abfall. Von der Sache her kann es sich sowohl um komplett oxidierte Reststoffe, als auch um Kohlen oder Gemische aus beiden handeln.
Reste der Energieerzeugung sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz als Abfälle einzustufen. Ausnahmen sind nur vorstellbar, wenn der Prozess etwa auf die Herstellung von Kohlen abgestellt ist. Hierauf soll im Rahmen dieses Beitrages aber nicht eingegangen werden.
Copyright: | © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. |
Quelle: | Ausgabe 10 / 2016 (Oktober 2016) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 1,00 |
Autor: | Dr. Rainer Schrägle Dieter Bräkow |
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