Die Rücknahmeverpflichtung des ElektroG sieht auch den Versandhändler in der Pflicht. Auch er muss dem Online-Kunden eine Rückgabemöglichkeit anbieten. Ein Unternehmen aus Aachen bietet eine Servicedienstleistung, die dem Endkunden die Rückgabe von Altgeräten in Paketshops ermöglicht.
(12.10.2016) Durch die Rücknahmeverpflichtung aus § 17 ElektroG sieht sich besonders der Fernabsatzhandel großen Herausforderungen gegenüber: Nach dem ElektroG sind Onlinehändler mit einer Lagerfläche von mehr als 400 m2 - ausschließlich für Elektro- und Elektronikgeräte - verpflichtet, dem Verbraucher spätestens seit dem 24.07.2016 Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte in zumutbarer Entfernung anzubieten. Die European Recycling Plattform (ERP) Deutschland GmbH mit Sitz in Aachen ermöglicht dem Onlinehandel nun die flächendeckende Rückgabe von privaten Elektroaltgeräten per Paketversand. Die durch § 17 ElektroG entstandenen Anforderungen sind für den Onlinehandel mit entsprechendem Mehraufwand verbunden, da die Rückgabemöglichkeit von Elektroaltgeräten nicht an öffentlich-rechtlichen Sammelstellen für Altgeräte stattfinden darf...
| Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) |
| Quelle: | Nr. 10 - Oktober 2016 (Oktober 2016) |
| Seiten: | 1 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Martin Boeckh |
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