Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Biogasanlagen

Biogasanlagen können einen bedeutenden Beitrag zur Energieversorgung, zum Klimaschutz und zur Verwertung biologischer Abfälle leisten. Sie spielen eine wichtige Rolle beim Ausbau der erneuerbaren Energien unter Nutzung von Biomasse.

Andererseits besitzen Anlagen zur Erzeugung und Aufbereitung von Biogas ein nicht zu unterschätzendes Potential, umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Ammoniak, Schwefelwasserstoff oder Gerüche zu emittieren. Des Weiteren führen nicht erwünschte Freisetzungen oder Verluste des Biogases, das bis zu 80 % Methan mit einem 21-mal höheres Treibhausgaspotenzial als Kohlendioxid enthält, zu einer Verschlechterung oder sogar zu einer Umkehrung der grundsätzlich positiven Klimabilanz der Biogaserzeugung und -nutzung. Aufgrund von Geruchs- oder Lärmbelästigungen kommt es darüber hinaus anhaltend zu Nachbarschaftskonflikten. Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs führen zu Explosionen, Bränden und Stofffreisetzungen, die Schäden an Personen der Umwelt und Güter verursachen. In weiten Kreisen der Bevölkerung besitzen Biogasanlagen nur eine geringe Akzeptanz.

Die Auswertung von Prüfberichten, die der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) vorgelegt werden, zeigen, dass über mehrere Jahre bei mehr als 70 Prozent der überprüften Anlagen mit erheblichen Mängeln festgestellt wurden. Eine umfassende Überprüfung von 721 Biogasanlagen in Baden-Württemberg zwischen März 2013 und Februar 2015 zeigte, dass jede zweite Anlage bauliche und genehmigungsrechtliche Mängel aufwies.



Copyright: © Universität Stuttgart - ISWA
Quelle: BioabfallForum 2016 (September 2016)
Seiten: 12
Preis: € 0,00
Autor: Dipl.-Umweltw., Dipl.-Wirt. Ing. Hans-Peter Ewens
 
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