Verpackungsverordnung - vom Segen zum Stillstand

Die Fachtagung Produktverantwortung steht ganz im Zeichen des 20-jährigen Jubiläums von ForumZ.
Ein Jubiläum begeht auch die Verpackungsentsorgung in Deutschland. Die erste Verpackungsverordnung datiert nämlich vom 12. Juni 1991, sie wurde also vor gut 25 Jahren erlassen. Die Frage, ob dies ebenfalls ein Anlass zum Feiern ist, dürfte der Gesetzgeber womöglich anders beantworten als viele der betroffenen Adressaten.

Die Verpackungsverordnung knüpft an das bis dahin in der Abfallwirtschaft nicht umgesetzte Verursacherprinzip an. Herstellern und Vertreibern von Verpackungen ist unmittelbar die Entsorgungsverantwortung auferlegt worden. Damit sollten zugleich Anreize für die Vermeidung, zumindest aber für eine entsorgungsfreundliche Gestaltung von Verpackungsprodukten geschaffen werden. Die Verordnung hatte insoweit Vorbildfunktion für spätere Gesetze, wie z.B. das Elektro- und Elektronikgerätegesetz oder die Altfahrzeugverordnung.

Die Motivation für den Erlass der Verpackungsverordnung ist im Wesentlichen mit der Entsorgungssituation in den 1980-ger Jahre zu erklären. Deponievolumen wurde immer knapper, das Ende vieler Anlagen war abzusehen und ausreichende Verbrennungskapazitäten standen zum Ausgleich nicht zur Verfügung. In etlichen Kommunen drohte ein Müllnotstand oder war bereits Realität geworden. Um die Entsorgungssicherheit aufrechterhalten zu können, wurden z.T. Zwangseinweisungen von Restmüll in noch aufnahmefähige Anlagen durch die Bezirksregierungen erforderlich.



Copyright: © ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Quelle: Produktverantwortung - 20 Jahre kommunales Netzwerk ForumZ (September 2016)
Seiten: 6
Preis: € 0,00
Autor: Thomas Frey
 
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