Stellt der Betreiber eines Gasversorgungsnetzes die in seinem Netz einzuhaltende Gasbeschaffenheit aufgrund eines vom marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber oder Marktgebietsverantwortlichen veranlassten und netztechnisch erforderlichen Umstellungsprozesses dauerhaft von L-Gas auf H-Gas um, hat er nach § 19a EnWG die notwendigen technischen Anpassungen der Netzanschlüsse, Kundenanlagen und Verbrauchsgeräte vorzunehmen. Zur Durchführung der Arbeiten sollten vom Netzbetreiber nur Unternehmen beauftragt werden, die die erforderliche Qualifikation und Zuverlässigkeit nachweisen können.
Die Förderung von L-Gas aus deutschen und niederländischen Quellen ist stark rückläufig. Bis 2030 müssen die betroffenen Marktraumgebiete daher von L- auf H-Gas umgestellt werden. Eine wichtige Rolle bei den Anpassungsarbeiten übernehmen die zertifizierten Fachunternehmen nach DVGW-Arbeitsblatt G 676-B1. Das Zertifikat ist ein zuverlässiger Nachweis der Qualifikation und die präqualifizierten Firmen verpflichten sich, dauerhaft die Zertifizierungskriterien einzuhalten. Ein wichtiges Kriterium bleibt der Nachweis von qualifiziertem, erfahrenem und zuverlässigem Fachpersonal. Eben dieses stellt auf dem Weg zur Zertifizierung aber auch eine Hürde dar. Die L-/H-Gasumstellung hat Fahrt aufgenommen und die Anpassungsunternehmen müssen nun in der Praxis beweisen, dass sie den an sie gestellten Anforderungen gewachsen sind.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 08 - 2016 (August 2016) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Ingo Dübbel |
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