In der Praxis der Sanierung von Altlasten und schädlichen
Bodenveränderungen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz1
fallen die Schlagworte 'Haftungsfreistellung' bzw.
'Haftungsbegrenzung' zumeist dann, wenn es um aufwendige
und langwierige Sanierungsmaßnahmen geht.
Regelmäßig wird das Thema einer Haftungsfreistellung von Sanierungspflichtigen gegenüber den nach Landesbodenschutzgesetz zuständigen Bodenschutzbehörden problematisiert,weil der Sanierungspflichtige wissen möchte, welche finanziellen Belastungen auf ihn zukommen und wann die Sanierungsmaßnahmen beendet werden können. Auch ein Investor, der als künftiger Eigentümer zu den potenziell sanierungspflichtigen Personen zählt, hat ein solches Interesse. Die Befürchtungen beziehen sich auf potenzielle Restrisiken bereits sanierter Altlasten oder Sanierungsmängel, für die der Grundstückswerber aufkommen muss.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 02 - 2016 (Juni 2016) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | Nikolaus Söntgerath |
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