Gesetzliche Überlassungspflichten für Abfälle und Dienstleistungsfreiheit von Entsorgungsunternehmen

Primärrechtliche Pflicht zur wettbewerblichen Auftragsvergabe

Nach überwiegender Auffassung sind gesetzliche Überlassungspflichten für Abfälle aus Haushaltungen und für Abfälle zur Beseitigung aus sonstigen Herkunftsbereichen gemäß § 17 Abs. 1 KrWG grundsätzlich sowohl mit dem Unionsrecht als auch mit dem deutschen Verfassungsrecht, insbesondere mit den Grundrechten überlassungspflichtiger Abfallerzeuger und Abfallbesitzer und denen der privaten Entsorgungsunternehmen zu vereinbaren. Nach der Rechtsprechung des BVerwG und des BVerfG verstößt § 17 KrWG jedenfalls 'bei zutreffender Auslegung' nicht gegen Unionsrecht und auch nicht gegen das Grundgesetz. Auch die Europäische Kommission hat in der Vergangenheit gesetzliche Überlassungspflichten für Abfälle nicht pauschal als unvereinbar mit der Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit angesehen. Allerdings hat die EU-Kommission Wert daraufgelegt, dass der privaten Entsorgungswirtschaft wesentliche Tätigkeitsfelder trotz der Überlassungspflichten verbleiben. Ähnlich sieht das mit Blick auf den Schutz des Wettbewerbs das Bundeskartellamt.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 02 - 2016 (April 2016)
Seiten: 11
Preis: € 32,00
Autor: RA Prof. Dr. Martin Beckmann
RA Dr. Stefan Gesterkamp
 
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