Die Verschlechterung des ökologischen Zustands nach dem Urteil des EuGH zur Weservertiefung

Das Weservertiefungs-Urteil des EuGH verdient besonders wegen der Definition des Verschlechterungsbegriffs Beachtung. Die Orientierung an den Zustandsklassen der Qualitätskomponenten erscheint pragmatisch, setzt sich aber auch Kritik aus und wirft neue Fragen auf.

Obwohl seit Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) am 22.12.2000 mittlerweile 15 Jahre vergangen sind, stellten die mit der Umsetzung der Umweltziele der Richtlinie verbundenen Fragen lange Zeit ein Refugium der Wissenschaft und der Bewirtschaftungsplanung dar. Praktische Bedeutung in Zulassungsverfahren und in der Rechtsprechung haben die Umweltziele der WRRL erst in den letzten Jahren gewonnen. Prominente Beispiele hierfür sind das Urteil des OVG Hamburg zum Kraftwerk Moorburg und die Beschlüsse des BVerwG zur Weservertiefung und zur Elbvertiefung. Im Verfahren der Weservertiefung legte das BVerwG dem EuGH Fragen zur Auslegung des Verschlechterungsverbots in Art. 4 WRRL zur Vorabentscheidung (Art. 267 AEUV) vor, die der EuGH mit seinem Urteil vom 1.7.2015 beantwortet hat. Das Urteil hat enorme Bedeutung für die Praxis, wie die einsetzende Flut von Rechtsprechung und Literatur belegt. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie die teilweise recht abstrakten Vorgaben des EuGH zur Verschlechterung des ökologischen Zustands in der wasserrechtlichen Zulassungspraxis umzusetzen sind.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 01 - 2016 (März 2016)
Seiten: 8
Preis: € 25,00
Autor: Dr. jur. Bernd Schieferdecker
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.