Die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) spricht sich trotz des ortgeschrittenen Standes der Novelle der Düngeverordnung für punktuelle Anpassungen von Regelungen aus, die aufgrund der besonderen Zweckbestimmung und Eigenschaften von Humusdüngern fachlich geboten erscheinen.
Die von der BGK vertretenen und in verschiedenen Gesprächen mit Ländervertretern erläuterten Änderungsempfelungen beziehen sich auf Düngemittel, deren Gehalt an Stickstoff im Wesentlichen nicht für die Düngung (im Sinne der Pflanzenernährung) bestimmt ist, sondern für die Humusversorgung des Bodens (Humusdünger).
Dass die Humusversorgung des Bodens ebenso mit einem Stickstoffbedarf einhergeht wie die Pflanzenernährung wird häufig nicht gesehen.
Die Folge ist, dass Regelungen getroffen werden, die für Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff zielführend sind, für Düngemittel, deren Gehalt an Stickstoff weitgehend in organisch gebundener Form vorliegt, aber nicht. Zu Letzteren gehören v.a. Düngemittel wie Kompost, Rottemist und feste Gärprodukte.
Im Folgenden wird auf spezifische Punkte der Novelle der Düngeverordnung hingewiesen, für die aus Sicht der Humuswirtschaft weiter ein begründeter Änderungsbedarf besteht.
Copyright: | © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. |
Quelle: | Ausgabe 04 / 2016 (April 2016) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 1,50 |
Autor: | Karin Luyten-Naujoks Dr. Bertram Kehres |
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