Die Abfallverzeichnisverordnung wurde an neue europäische Vorgaben angepasst. Dies erfordert zusätzliche Kenntnisse im Bereich Einstufung und Kennzeichnung, nachdem die neue Abfallverzeichnisverordnung im März in Kraft getreten ist. Die Unternehmen sollten sich deshalb sobald wie möglich mit den wesentlichen Änderungen vertraut machen.
(08.04.2016) Die zunehmenden Anforderungen aus dem Abfall- und Gefahrstoffrecht machen es erforderlich, in der Entsorgung wesentlich mehr naturwissenschaftliche Kenntnisse einzubringen. Bis vor einigen Jahren war es üblich, dass Entsorgungsunternehmer und deren Mitarbeiter/ innen eine einfache kaufmännische oder gewerbliche Ausbildung absolviert hatten. Sind die Betriebe zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, so gibt es für diese bereits seit 1996 die Anforderung, dass verantwortliches Leitungspersonal ein natur- oder ingenieurwissenschaftliches Studium absolviert haben muss. Durch die wachsenden rechtlichen Herausforderungen wird es in den nächsten Jahren zu weiteren Qualifizierungsmaßnahmen kommen müssen. Zu einer immer komplexeren Thematik gehört auch die richtige Einstufung von Abfällen gemäß Abfall- und Gefahrstoffrecht...
Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) |
Quelle: | Nr. 03/04 - April 2016 (April 2016) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Dipl.-Chem. Beate Kummer |
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