Betreiber von Biogasanlagen stehen vor der Herausforderung, wie die bedarfsgerechte Bereitstellung der produzierten Energiemenge am Strommarkt realisiert werden kann. Seit 2012 können Anlagenbetreiber ihren Strom aus Biogasanlagen und Biomethan-BHKW direkt vermarkten. Zunehmend werden über den Stromhandel Erlöse mit Regelleistung erzielt. Doch erst wenige Betreiber haben begonnen, mit vergrößerter BHKW-Leistung bedarfsorientiert nach EPEX-Börsenpreisen, im 'Fahrplanbetrieb', einzuspeisen.
Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG 2012) bietet mit der Flexibilisierungsprämie Anreize für Investitionen in größere BHKW bis zum fünffachen der bisherigen (Dauer-)Leistung. So kann der Betreiber eines Biogas-BHKW mit z.B. 800 kW die installierte Leistung auf 4.000 kW (4 MW) ausbauen, die - bei gleicher Biogasproduktion - dann nur noch an 5 Stunden des Tages einspeisen. Für viele landwirtschaftliche Betreiber war die Flexibilisierung im Rahmen der Privilegierung im Baurecht auf ca. 800 kW limitiert. Die Novelle des BauGB hat erst im September 2013 diese Deckelung beseitigt und die Tür für die bedarfsgerechte Einspeisung aus Biogasanlagen weit geöffnet. Abfall-Biogasanlagen sind in der Regel durch Bebauungspläne legitimiert und kannten keine solche Deckelung. Dennoch sind es auch hier nur wenige Anlagen, die die seit Anfang 2012 geltenden Möglichkeiten nutzen. Offenbar sind die Anreize zu niedrig. Möglicherweise sind sie den Adressaten in ihren Auswirkungen auch gar nicht wirklich bekannt.
Copyright: | © TU Dresden - Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft |
Quelle: | 9. Biogastagung: Anaerobe Biologische Abfallbehandlung (September 2013) |
Seiten: | 11 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-oec. Uwe Welteke-Fabricius Jan Gustav Franke |
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