In Sachsen-Anhalt wurden in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die ökologische Durchgängigkeit als eines der Hauptzielstellungen der WRRL in die Praxis umzusetzen. Allerdings gab es in urban geprägten Räumen bisher Probleme mit der Finanzierung derartiger Maßnahmen, da die üblichen ELER-Mittel der EU aus fördertech¬nischen Gründen im Regelfall nur in der freien Landschaft einzusetzen sind. Daher wurde in den letzten beiden Jahren in städtischen Fließgewässern des Landes mit dem Einsatz von Mitteln des Europäischen Fischereifonds (EFF) erfolgreich einige der hierfür notwendigen Maßnahmen umgesetzt.
Als bedeutender Bestandteil der Hydromorphologie der Fließgewässer stellt die nicht vorhandene ökologische Durchgängigkeit eines der wesentlichsten Defizite auf dem Weg zur WRRL-Zielerreichung dar. Die Lösung dieses Problems wurde daher auch als eine der wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe in die Bewirtschaftungsplanung zur Umsetzung der WRRL aufgenommen.
Hierbei ist zu beachten, dass darunter keineswegs nur die Fischwanderung zu verstehen ist. Die ökologische Durchgängigkeit versteht sich als ungehinderte, auf- und abwärts gerichtete Ausbreitung der verschiedenen Komponenten der Fließgewässerbiozönose von der Quelle bis zur Mündung. Das betrifft sowohl die Fischfauna als auch das Makrozoobenthos und die Makrophyten. Die WRRL ergänzt dies um die Durchgängigkeit von Sedimenten. Neben der mechanischen Unterbrechung durch ein Wanderhindernis treten Sekundärwirkungen, z. B. Rückstaubereiche ohne ausreichende Fließbewegung, Erwärmung, Verkrautung oder Verschlammung des Interstitialbereiches, auf. Generell muss dabei die standortbetrachtete Wiederherstellung der ökologischen Längspassierbarkeit eines Fließgewässers mit den ökologischen Zielstellungen im Gesamtgewässersystem übereinstimmen.
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| Quelle: | Wasserwirtschaft 12/2015 (Dezember 2015) |
| Seiten: | 4 |
| Preis: | € 10,90 |
| Autor: | Burkhard Henning Karl-Heinz Jährling |
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