Statusbericht zur Umsetzung des DVGW-Arbeitsblattes G 1020

Das DVGW-Arbeitsblatt G 1020 ist seit Januar 2010 nach intensiver und z. T. recht kontroverser Diskussion als DVGW-Arbeitsblatt veröffentlicht worden. Das Ziel der Ersteller war es, die Qualitätssicherung in Kundenanlagen im Regelwerk zu verankern, um zum einen den rechtsverbindlichen Charakter darzustellen und eine klare Standortbestimmung des Gasfaches vor einer eventuellen Qualitätsregulierung zu finden und zum anderen die Systematik der Verantwortlichkeiten und daraus resultierender Aufgaben aller Marktpartner, insbesondere für die Netzbetreiber (NB), zu standardisieren. Es werden seitdem immer wieder Diskussionen zur Umsetzung des nach § 15 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) bestehenden Rechts zur Überprüfung der Gasanlage durch den NB geführt.

Die teils aufgeregte Diskussion nach manipulativen Eingriffen an Gas- Hausanschlüssen und -installationen mit erheblichem medienwirksamen Schadensausmaß und bedauernswerten Todesfällen führte im Bund-Länder-Ausschuss zur Forderung nach einer Erhöhung der Sicherheit in der Gasinstallation und somit zur Einführung zusätzlicher Maßnahmen zur Manipulationserschwerung. Hierzu wurden aktive und passive Maßnahmen zum Schutz gegen Eingriffe unbefugter Dritter entwickelt. Mit der Einführung des Gasströmungswächters als aktive Maßnahme ins Regelwerk im Jahr 2003 und dessen Umsetzung in die Praxis erfüllte das Gasfach (DVGW) die Vorgaben der Aufsichtsbehörden hinsichtlich einer Erhöhung der Sicherheit in Gasinstallationen.

Zusätzlich forderte der Koordinierungsausschuss 'Technische Sicherheit' seinerzeit auch Maßnahmen im Regelwerk zur Gewährleistung der Sicherheit für die Anlagen der Netzbetreiber, aber auch für die Anlagen im Kundenbereich, nämlich für Anlagen auf Werksgelände oder Gasanlagen im häuslichen Anwendungsbereich.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 06 - 2012 (Juni 2012)
Seiten: 4
Preis: € 4,00
Autor: Dipl.-Ing. Fritz Guther
Holger Schröder
Dipl.-Ing. Kai-Uwe Schuhmann
 
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