Viele Studien, Pilotprojekte und Untersuchungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Smart Meter an sich gar nicht zur Einsparung von Energie beitragen. Erst die unmittelbare Information der Letztverbraucher bringt die erwünschten Erfolge. Ein geeignetes Instrument ist die Einführung eines Informationssystems über den Energiekonsum.
Seit 2006 werden in Brüssel kontinuierlich Vorlagen und Richtlinien erarbeitet, die die EU- Mitgliedsländer zum Energiesparen anregen sollen. In Deutschland wurde 2008 und 2011 das Energiewirtschaftsgesetz als nationale Umsetzung der EU-Forderungen neu gestaltet. Zielgruppe der entsprechenden deutschen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien ist hauptsächlich der Bereich der Strom-Energieversorger mit dem Hintergrund der Nutzung erneuerbarer Energien und der daraus folgenden Garantie der Netzstabilität. Das eigentliche Ansinnen der EU-Richtlinien, das Energiesparen, wird damit nur zum geringen Teil erreicht. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 4. Februar 2011 wurde eingeräumt, 'dass das Energieeffizienzziel der Union mit dem bisherigen Kurs nicht erreicht werden wird und entschlossenes Handeln erforderlich ist.'
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 11 - 2013 (November 2013) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Dr. Werner Domschke |
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