Mit der Abfallrahmenrichtlinie, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 22. November 2008, in Kraft getreten am 22. Dezember 2008, wird der Rechtsrahmen für die Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Abfallwirtschaft neu, verständlich und zukunftsweisend formuliert.
Die Mitgliedstaaten mussten die Abfallrahmenrichtlinie bis zum 12. Dezember 2010 in nationales Recht umsetzen. Dieses Datum haben etliche Staaten - darunter die Bundesrepublik Deutschland - deutlich verfehlt. Erst am 10. Februar 2012 hat der Bundesrat das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz beschlossen.
Für Deutschland ergeben sich zwar keine prinzipiellen Neuerungen, doch formuliert die Abfallrahmenrichtlinie einige Prioritäten und Abgrenzungen deutlicher.
In der Abfallrahmenrichtlinie werden folgende wesentliche Bereiche geregelt:
Im Folgenden werden die Inhalte der Abfallrahmenrichtlinie hinsichtlich der Definitionen, der Abfallhierarchie und der Entsorgungsautarkie referiert.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Recycling und Rohstoffe 5 (2012) (Juni 2012) |
Seiten: | 17 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky |
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