Erzeugung sauberer PS- und ABS-Fraktionen aus gemischtem Elektronikschrott

Beim Recycling von Elektronikschrott steht immer noch die Rückgewinnung der wertvollen Metallfraktion im Vordergrund. Die Werthaltigkeit von Geräten der Sammelgruppe 5 ist aber meist nicht so hoch, dass eine manuelle Demontage zum Beispiel zur Rückgewinnung von größeren Kunststoffstücken wirtschaftlich ist. Aus diesem Grund werden diese Geräte in der Form recycelt, dass sie durch Shredder, Schneidmühlen, Rotorkettenzerkleinerer oder ähnliche möglichst grob zerkleinert werden.

In der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 werden Mindest- Zielvorgaben für die Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten festgelegt. Das zurzeit in der EU gültige Sammelziel beträgt vier Kilogramm pro Einwohner, was theoretisch etwa zwei Millionen Tonnen pro Jahr entspricht. Durch die schrittweise Erhöhung der Sammel- und Verwertungsquoten gibt man vor, dass in der EU ab 2019 etwa zehn Millionen Tonnen Elektronikschrott entsprechend etwa zwanzig Kilogramm pro Einwohner separat gesammelt werden sollen.

Laut der Richtlinie liegt die gesetzlich geforderte Mindestzielvorgabe für die Verwertung beispielsweise für Geräte der Sammelgruppe 5 (Haushaltskleingeräte), in der alle kleinen elektr(on)ischen Geräte wie zum Beispiel Staubsauger, Toaster, Haartrockner, usw. zusammengefasst werden, ab dem Jahr 2019 bei 75 Prozent. Da diese Quote allein durch die Rückgewinnung der Metalle nicht erreicht werden kann, müssen neben den Metallen weitere Stoffe für eine stoffliche Verwertung erschlossen werden. Aufgrund des hohen Anteils von Kunststoffen in dieser Fraktion kommt man nicht umhin, sich auf diesen Wertstoff zu konzentrieren. Wenn man von einem mittleren Kunststoffgehalt im Elektronikschrott von etwa dreißig Prozent ausgeht, liegt das theoretische Potenzial heute bei etwa 600.000 Tonnen Kunststoffen pro Jahr, im Jahr 2019 bei etwa drei Millionen Tonnen.

In welcher Form diese Kunststoffe recycelt werden, wird nicht festgelegt. Allerdings wird in der EU-Richtlinie gefordert, dass beispielsweise Kunststoffe, die bromierte Flammschutzmittel enthalten, aus den gesammelten Altgeräten entfernt werden.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Recycling und Rohstoffe 7 (2014) (Juni 2014)
Seiten: 21
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Rainer Köhnlechner
 
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