Mit der Einführung der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) 2008 verbanden sich viele Hoffnungen, dass die teilweise restriktive Einstufung von Abfällen innerhalb des Wirtschaftskreislaufes gelockert werden könnte.
Einmal als Abfälle deklarierte Stoffe konnten bis dahin selbst nach Behandlung und Erreichung von Produktspezifikationen nur schwer wieder als Produkt in den Wirtschaftskreislauf rückgeführt werden. Der Artikel 6 Absatz 2 der AbfRRL gab Anlass zur Hoffnung, dass nun die Möglichkeit eröffnet würde, dass bestimmte Abfälle wieder Produktstatus erlangen könnten. Dies entspricht vom Prinzip her den Grundsätzen der Recycling- und Kreislaufwirtschaft und stellt damit einen unter dem Aspekt der Ressourcenschonung begrüßenswerten Ansatz dar.
Die rechtliche Umsetzung zur Festlegung von Kriterien, wann bestimmte Abfallfraktionen nicht mehr als Abfall anzusehen sind, erfolgt durch EU-Verordnungen. Im Gegensatz zu Richtlinien sind diese direkt anwendbares Recht und müssen nicht, wie etwa die Abfallrahmenrichtlinie, mittels nationaler Gesetzgebung umgesetzt werden.
In der Folge wurden auf der Grundlage der durch das gemeinsame Forschungsinstitut (JRC) der EU in Sevilla ausgearbeiteten Methodologie im Ausschuss zur Anpassung des Abfallrechts an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (Technical Adaptation Committee - TAC, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten unter Vorsitz der Kommission zusammensetzt) entsprechende Regeln ausgearbeitet, in der die Abfallende-Eigenschaften für bestimmte Stoffgruppen definiert wurden.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Recycling und Rohstoffe 6 (2013) (Juni 2013) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Steffen Wehrens |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Fremdstoffgehalte in den Sieblinien von Biogut nach Voraufbereitung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2024)
Fremd- und Kunststoffeinträge im getrennt erfassten Biogut rücken zunehmend in den Fokus des Gesetzgebers. Mit der Novellierung der BioAbfV treten zum 01.05.2025 erstmals Grenzwerte in Kraft, die sich auf das frische Biogut vor der biologischen Behandlung beziehen.
Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Überblick über und Diskussion der Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau
der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland
Die innerstaatliche Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens
- ein Rechtsvergleich
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Like all public international law treaties, the Paris Climate Accords rely on national law for their implementation. The success of the agreement therefore depends, to a large extent, on the stepstaken or not taken by national governments and legislators as well as on the instruments and mechanisms chosen for this task. Against this background, the present article compares different approaches to the implementation of the Paris Agreement, using court decisions as a means to assess their (legal) effectiveness.