Gesetzlich geregelt ist die Abfallwirtschaft in Deutschland seit nunmehr gut vierzig Jahren. Bis dahin basierte die Entsorgung im Wesentlichen auf der örtlichen Situation, meist auf niedrigem Niveau und zwar als Ablagerung ohne Maßnahmen zum Schutz von Boden, Grundwasser, Oberflächengewässern und Atmosphäre.
Mit der Industrialisierung und der Erkenntnis der vor allem in Ballungsräumen auftretenden Hygieneprobleme wurden erste Versuche zur technischen Abfallbehandlung unternommen.
Mit dem Gesetz über die Beseitigung von Abfallstoffen (AbfG) vom 7. Juni 1972 wurde das Entsorgungsgeschehen in Deutschland erstmalig rechtlich geregelt. Das Gesetz wurde in den folgenden Jahren mehrfach novelliert und vom Abfallbeseitigungsgesetz zum Abfallwirtschaftsgesetz (AbfG) vom 27.08.1986 entwickelt. Mit der Novellierung vom 27. September 1994 erhielt das Gesetz die Bezeichnung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), wodurch die Verantwortung der Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten dokumentiert werden sollte.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Recycling und Rohstoffe 6 (2013) (Juni 2013) |
Seiten: | 42 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky |
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