Für die Verfüllung abgebauter Lagerstätten mineralischer Rohstoffe kommen unterschiedliche Zulassungsinstrumente und -verfahren in Betracht. Das maßgebliche Zulassungsrecht hängt im Wesentlichen von dem vorgesehenen Verfüllmaterial, den zu erwartenden Auswirkungen auf die Umgebung, der Größe und Kapazität der Anlage sowie dem abgebauten Bodenschatz ab. Das Interesse des Antragstellers ist auf eine zügige behördliche Entscheidung und - mit Blick auf mögliche Einwendungen von Nachbarn, Gemeinden sowie Umwelt- und Naturschutzverbänden - auf einen rechtssicheren Zulassungsbescheid gerichtet.
Nachfolgend werden die verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulassung der Verfüllung von Abgrabungs- bzw. Abbaustellen mit mineralischen Abfällen dargestellt. Nicht Gegenstand des Beitrags sind die materiell-rechtlichen Anforderungen an die Ablagerung mineralischer Abfälle nach dem Entwurf der Mantelverordnung. Dieser sieht u.a. eine Ergänzung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung um spezifische Vorgaben für die Verfüllung von Tagebauen und sonstigen Abgrabungen vor. Danach muss das auf- oder eingebrachte Material grundsätzlich den bodenschutzrechtlichen Vorsorgeanforderungen genügen. Diese Anforderungen sollen durch weitgehende Übernahme der Prüfwerte (Schwellenwerte) der Grundwasserverordnung erheblich verschärft werden.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Recycling und Rohstoffe 5 (2012) (Juni 2012) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Peter Kersandt |
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