Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) wurde vom Bundeskabinett am 30.03.2011 beschlossen. Am 10.02.2012 gab der Bundesrat endgültig grünes Licht, es wurde noch im Februar verkündet und tritt zum 01.06.2012 in Kraft.
Trotz der zukünftig ausdrücklichen Regelung des Gebotes der Hochwertigkeit enthält § 8 Kreislaufwirtschaftsgesetz keine Begriffsbestimmung. Der Beitrag zeigt, dass das Gebot ohne Rechtsverordnung nicht vollziehbar ist. Zudem dient es nicht der Abgrenzung der stofflichen von der energetischen Verwertung, sondern bezieht sich auf die technischen Anforderungen des jeweils gewählten Verwertungsweges. Abschließend werden Vorschläge zu einer Konkretisierung des Gebotes z.B. durch Festlegung stoffbezogener Kriterien im Rahmen von Ökobilanzen entwickelt.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Recycling und Rohstoffe 5 (2012) (Juni 2012) |
Seiten: | 11 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr. Andrea Versteyl |
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