Von der Reaktivierung der TWG eines BREFs bis zur Veröffentlichung einer neuen Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen vergehen unter Umständen mehr als sieben Jahre. Gleichzeitig verlagert sich die Beschreibung, was Stand der Technik ist, immer mehr auf die Europäische Ebene.
Was bedeutet das? Das Engagement der Beteiligung am Sevilla-Prozess muss über eine lange Zeit aufrechterhalten werden. Und genau darin liegt das Problem. Bei fast jedem BREF wechselte der Autor. Auch bei der Industrie und den Mitgliedsstaaten wechseln oftmals die Personen. Fehler, die dadurch auf europäischer Ebene gemacht werden, können bei der nationalen Umsetzung nur schwer ausgeglichen werden. Dieser Beitrag soll anhand einiger Beispiele aufzeigen, welche Probleme die Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen haben kann und welche möglicherweise auf die deutsche Industrie noch zukommen können.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Strategie Planung Umweltrecht 9 (2015) (Januar 2015) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Benjamin Wiechmann |
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