Die EU-Abfallrichtlinie (AbfRRL) spricht bereits 2008 von einer Europäischen Recyclinggesellschaft. Wegen der großen Menge kommt den Bioabfällen eine besondere Bedeutung zu. Die Abfallrichtlinie fordert von den EU-Mitgliedsstaaten, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um Bioabfälle zwecks Zufuhr zu einer Kompostierung und Vergärung getrennt erfassen zu können. Bislang werden biogene Abfälle nur in verschiedenen Bundesländern Deutschlands und in wenigen anderen EU-Staaten getrennt gesammelt. Die Erweiterung des §11 KrWG ab dem ersten Januar 2015 schreibt die getrennte Sammlung von biogenen Abfällen bundesweit rechtsverbindlich vor.
Im Zuge der Anpassung diverser EU-Richtlinien wird ein Deponieverbot für andere recycelbare Abfallstoffe bis 2025 mit einem vorgeschriebenen Recycling einhergehen.
Die Erweiterung des §11 KrWG, aber auch die zu erwartenden Anpassungen der Richtlinien 2008/98/EG, 94/62/EG und weiterer, erfordern ein Umdenken nicht nur bei der Sammlung, sondern auch bei der anschließenden Behandlung der Abfälle. Es ist sicher sinnvoll zu untersuchen, welcher Abfalltyp eher stofflich oder eher energetisch zu recyceln ist; sollte der energetische Aufwand für das stoffliche Recycling höher sein als der Energieinhalt des Abfalltyps selbst, kommt ein stoffliches Recycling nur in Frage, wenn der Abfalltyp eine schwer zu beschaffende Ressource ist und der Wertstoff nicht in einer komplexen Matrix eingebunden ist.
Aus diesem Zusammenhang ergibt sich auch ein Umdenken bei der Auswahl der am besten geeigneten Technologien zur effizienten, ökonomisch vertretbaren und ökologisch nachhaltigen Behandlung der Abfallströme.
Eine Kombination aus thermischem und biologischem Verfahren bietet sich bei getrennt gesammelten Abfällen nicht nur an, um die Abfälle energetisch effizient zu verwerten, sondern auch um ein Recycling in Form von Wertstoffen aus der Schlacke und in Form von Kompost zu ermöglichen.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Strategie Planung Umweltrecht 9 (2015) (Januar 2015) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Michael Keunecke Franz-Josef Mengede |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.
In-situ-Erhebung der Schädigung von Fischen beim Durchgang großer Kaplan-Turbinen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2025)
Schädigungen der heimischen Fischarten Aitel, Nase und Äsche bei der Turbinenpassage wurde mittels HI-Z-Tags an zwei mittelgroßen Laufkraftwerken untersucht. Bei juvenilen Fischen wurden Überlebensraten (48 h) zwischen 87 % und 94 % gefunden, bei den adulten Fischen zwischen 75 % und 90 %. Die geringeren Schädigungen am Murkraftwerk im Vergleich zum Draukraftwerk können plausibel durch eine geringere Zahl an Turbinenflügeln (vier statt fünf), eine geringere Fallhöhe und eine etwas langsamer laufende Turbine erklärt werden.
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern strebt bis 2040 Klimaneutralität an. Die Entwässerung der Moore verursacht knapp 30 % der landesweiten Treibhausgasemissionen - hier ist dringender Handlungsbedarf. Seit 2023 fördern AUKM-Programme die Anhebung von Wasserständen in landwirtschaftlich genutzten Mooren. Es zeigen sich viele Fortschritte, die aber weiterhin auf Genehmigungs-, Finanzierungs- und Koordinationshürden stoßen.