Die Bestrebungen die landwirtschaftliche Verwertung von Klarschlamm zu beenden erfordert in nachster Zeit erhebliche Kapazitaten an thermischen Klarschlammbehandlungsanlagen. Vor dem Hintergrund des Ressourcenschutzes konnte bei der Mono- Klarschlammverbrennung der Rohstoff Phosphor aus den Aschen zuruck gewonnen werden, was bei einer Mitverbrennung nicht moglich ist.
Mit der Feuerungstechnik der stationaren Wirbelschicht besteht eine etablierte Verbrennungstechnik mit der auch kleinere und mittlere Klarschlammverbrennungsanlagen technisch realisierbar sind. Dabei zeigt die mehrstufige Verbrennung Vorteile beim Emissions- und Ausbrandverhalten sowie beim Teillastverhalten.
Zusammen mit den heutigen Verfahren der Abgasreinigung, z.B. der quasi-trocken Verfahren, sind die Kleinanlagen ihren grosen Geschwistern ebenburtig und entsprechen dem Stand der Technik von Grosanlagen. Hinzu kann der nicht zu vernachlassigenden Vorteil eines deutlich vereinfachten Genehmigungsverfahrens aufgrund der kleinen Anlagengrose kommen (Baurecht).
Aufgrund der kleinteiligen Klaranlagenlandschaft empfiehlt sich der Zusammenschluss von kommunalen Abwasserverbanden zu Entsorgungsgemeinschaften, um wirtschaftliche Anlagengrosen zu realisieren. Kleine Anlagen lassen sich ab mindestens 2.000 Tonnen TR pro Jahr darstellen, wenngleich wegen der spezifischen Kosten besser 4.000 Tonnen TR pro Jahr anzustreben sind.
Bei mittelgrosen Mono-Klarschlammverbrennungsanlagen liegen die spezifischen Behandlungskosten im unteren Bereich nahe der Mitverbrennung.
Der Ausbaustandard einer Mono-Klarschlammverbrennungsanlagen ist individuell im Zusammenhang mit dem Standort zu entwickeln und festzulegen. Eine Faulung des Schlamms vor der Verbrennung kann im Rahmen eines Klaranlagengesamtkonzeptes energetisch sinnvoll sein und sollte im Vorwege betrachtet werden.
| Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
| Quelle: | Energie aus Abfall 12 (2015) (Januar 2015) |
| Seiten: | 19 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Jörn Franck Lutz Schröder |
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