Ergänzend zum Trinkwasser stellen viele deutsche Wasserversorger Löschwasser für den Brandfall bereit - eine Zusatzleistung, die bei den betroffenen Unternehmen zu einem erhöhten Aufwand führt. Im Rahmen dieses Beitrags werden die rechtlichen und kalkulatorischen Aspekte sowie die erforderlichen Eingabegrößen für die Kalkulation des Kostenträgers Löschwasser dargestellt.
Mit der Vorstellung des BDEW/VKU-Leitfadens zur Wasserpreiskalkulation ergab sich die Frage, wie sich mitunter anfallende Löschwasserkosten bei Wasserversorgern sachgerecht ermitteln lassen. Löschwasserkosten bilden einen Bestandteil der Kostenträgerrechnung, sind jedoch nicht im Rahmen der Kalkulation der Trinkwasserpreise anzusetzen. Innerhalb eines von der Thüga und der Gelsenwasser AG beauftragten Projektes sollten daher verschiedene Kernfragen beantwortet werden: Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten und wie setzen sich diese zusammen? Was sind die entscheidenden Einflussfaktoren und vor allem, wie können die Kosten möglichst effizient und dennoch rechtssicher kalkuliert werden? Um diese Fragen zu beantworten, hatte die Auftragnehmergemeinschaft1 technische, betriebswirtschaftliche sowie juristische Sachverhalte zu berücksichtigen.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 12 - 2015 (Dezember 2015) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Clemens-Bernhard Funke Nadine Graefner Oliver Hug Dr.-Ing. Arne Klawitter RA Rainer Kühne |
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