Die gesetzliche Grundlage des abfallwirtschaftlichen Handelns in Deutschland ist das 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Dessen Zweck ist, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen sowie insbesondere das Recycling und die sonstige stoffliche Verwertung von Abfällen zu fördern.
Entsprechend den Vorgaben einer EU-Abfallrichtlinieaus 2010 soll eine fünfstufige Abfallhierarchie im Sinn des Umgangs mit Abfällen in nationales Recht umgesetzt werden:
Ziel ist, die am Ende der Bewirtschaftungskaskade stehende Beseitigung von Abfällen, d. h. in der Regel die Deponierung, zu minimieren.
Seit 2005 müssen organikhaltige Abfälle aus Haushaltungen vor Deponierung vorbehandelt werden. Hierfür stehen generell zwei Technologien zur Verfügung: die Verbrennung
und die mechanisch-biologische Restabfallbehandlung (MBA).
Copyright: | © TU Dresden - Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft |
Quelle: | 10. Biogastagung: Anaerobe Biologische Abfallbehandlung (September 2015) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Michael Balhar Dr. Beate Vielhaber |
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