Zur Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie der EU-Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98) auch im Bereich der Bioabfälle wurde in das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG vom 29. Februar 2012) durch § 11 Abs. 1 die Bestimmung eingefügt, dass Bioabfälle spätestens ab 01.01.2015 getrennt zu erfassen sind; implizit wird damit die Erwartung verbunden, dass diese damit auch einer hierarchiekonformen (stofflichen) Verwertung und hierbei möglichst der Kaskadennutzung zugeführt werden.
Die Frage, inwieweit die Vorgaben des § 11 Abs. 1 auch in der Fläche umgesetzt wurden, stand und steht immer noch im Fokus der Abfallwirtschaft.
Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums sind die Vorgaben des KrWG stringent umzusetzen. Erfreulicherweise wird diese Einschätzung von einer breiten Mehrheit der Länder und Kommunen geteilt.
Neben den Initiativen zur Steigerung der (flächendeckenden) Getrennterfassung von Bioabfällen wurden in den vergangenen Jahren in besonderer Weise die Initiativen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen erheblich intensiviert.
Für eine neuerliche Novelle der Bioabfallverordnung hat das Bundesumweltministeri-um Eckwerte erstellt und mit Ländern und Betroffenen besprochen. Vorrang vor der neuerlichen Novelle der Bioabfallverordnung haben derzeit allerdings die Arbeiten an einer Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und insbesondere an der Novelle der Klärschlammverordnung (AbfKlärV).
Wegen des engen fachlichen Zusammenhangs mit den Bioabfällen wird im Rahmen dieses Beitrages auch auf den aktuellen Stand des Novellierungsverfahrens der AbfKlärV eingegangen. Während es bei der Getrenntsammlung und stoffli-chen/stofflich-energetischen Verwertung der Bioabfälle weiter aufwärts gehen soll, ist durch den Referentenentwurf der AbfKlärV der weitgehende Ausstieg aus der bo-denbezogenen Klärschlammverwertung zugunsten der Rückgewinnung von Phos-phor vorgezeichnet.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | Biomasse-Forum 2015 (November 2015) |
Seiten: | 17 |
Preis: | € 8,50 |
Autor: | RDir Dr. Claus-Gerhard Bergs |
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