Wasserkraft im Wohngebiet - Unterschreitung der geforderten Schallemissionsgrenzwerte

Die Ermittlung und Beurteilung der Lärmimmissionen werden in Deutschland in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) geregelt. Der Betreiber ist für die Einhaltung der Immissionsrichtwerte seines Wasserkraftwerkes verantwortlich.

Städte und Wohnsiedlungen sind historisch häufig an Wasserläufen entstanden, insbesondere auf Grund des durch Mühlen und Kleinwasserkraftwerke nutzbaren Energiepotenzials. Dezentrale Wasserkraftwerke eignen sich durch schnelle Regelbarkeit besonders gut zur Netzunterstützung. Dadurch werden sowohl Aufwand als auch Kosten für Stromspeicherung, Stromtransport und Netzregelung reduziert. Damit tragen die dezentralen Kleinwasserkraft­werke zur nationalen Versorgungssicherheit bei und ergänzen sich besonders gut mit ande­ren erneuerbaren Energien. Um das Wasserkraftpotenzial auch in Wohn-und Siedlungsge­bieten nutzen zu können, müssen jedoch die geforderten Schallemissions-sowie die Vibrati­onsgrenzwerte eingehalten bzw. unterschritten werden.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 10/2015 (Oktober 2015)
Seiten: 4
Preis: € 10,90
Autor: Christian Winkler
 
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