Die Zukunft der Mitbenutzung kommunaler Sammelstrukturen durch Systembetreiber
Konsequenzen aus dem Urteil des BVerwG vom 26.3.2015
Seit Beginn der Verpackungsverordnung sind die Rechtsbeziehungen zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) und den dualen Systembetreibern mit vielfältigen Streitfragen belastet. Zwar hat der Verordnungsgeber mit dem nunmehr in § 6 Abs. 4 VerpackV geregelten Abstimmungserfordernis den Versuch unternommen, kommunales und duales Entsorgungssystem miteinander zu synchronisieren. Es zeigt sich aber immer deutlicher, dass mit den betreffenden Regelungen, obwohl § 6 Abs. 4 VerpackV nunmehr elf Sätze umfasst, die vielfältigen praktischen Koordinierungs- und Konfliktlösungsaufgaben nicht in den Griff zu bekommen sind.
Verschärft haben sich die Probleme durch die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.3.2015 zu diesem Themenkomplex. Das Gericht hat die für das Abstimmungsverhältnis zentrale Mitbenutzungsregelung des § 6 Abs. 4 S. 5 VerpackV für unwirksam erklärt und damit den insbesondere für die integrierte Erfassung von Papierabfällen (Verpackungspapiere und sonstige Haushaltspapiere) regelmäßig abgeschlossenen Mitbenutzungsvereinbarungen die öffentlich-rechtliche Grundlage entzogen. Nachfolgend wird die Entscheidung in ihren wesentlichen Aussagen dargestellt und es werden die Auswirkungen für die betroffenen Akteure erörtert. Dabei fällt die Entscheidung in eine Zeit, in der in Politik und Entsorgungsbranche intensiv um die Ausgestaltung eines Wertstoffgesetzes gerungen wird, in dem die Verpackungsverordnung nach allgemeiner Überzeugung dereinst aufgehen soll.
Dies bietet dem Gesetzgeber die Chance, aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.3.2015 die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen und - sollte überhaupt an den dualen Systemen festgehaltenwerden - effektive und belastbare Konfliktregelungsmechanismen zwischen örE und Systembetreibern zur Verfügung zu stellen. Im Falle eines Scheiterns eines Wertstoffgesetzes käme man wohl kaum an einer 8. Novelle der Verpackungsverordnung vorbei, da den Akteuren nicht zugemutet werden könnte, die streitanfällige Mitbenutzung kommunaler Entsorgungsstrukturen durch die Systembetreiber ohne verwaltungsrechtliche Leitplanken allein auf zivilrechtlicher Basis auszugestalten.
ASK - Unser Kooperationspartner
Unsere 3 aktuellsten Fachartikel
Europäische Rechtsvorgaben und Auswirkungen auf die Bioabfallwirtschaft in Deutschland
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Bioabfälle machen 34 % der Siedlungsabfälle aus und bilden damit die größte Abfallfraktion im Siedlungsabfall in der EU. Rund 40 Millionen Tonnen Bioabfälle werden jährlich in der EU getrennt gesammelt und in ca. 4.500 Kompostierungs- und Vergärungsanlagen behandelt.
Vom Gärrest zum hochwertigen Gärprodukt - eine Einführung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Auch mittel- bis langfristig steht zu erwarten, dass die Kaskade aus anaerober und aerober Behandlung Standard für die Biogutbehandlung sein wird.
Die Mischung macht‘s - Der Gärrestmischer in der Praxis
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Zur Nachbehandlung von Gärrest aus Bio- und Restabfall entwickelte Eggersmann den Gärrestmischer, der aus Gärresten und Zuschlagstoffen homogene, gut belüftbare Mischungen erzeugt. Damit wird den besonderen Anforderungen der Gärreste mit hohem Wassergehalt begegnet und eine effiziente Kompostierung ermöglicht.