Der Umweltinspektionsbericht i.S.v. § 52 a Abs. 1 BImSchG

Die immissionsschutzrechtliche Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen ist zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie 2010/75 im Jahre 2013 deutlich verschärft worden.

Bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie ist gemäß § 52 Abs. 1 S. 5 BImSchG innerhalb von vier Jahren nach der Veröffentlichung von BVT-Schlussfolgerungen eine Überprüfung und gegebenenfalls Aktualisierung der Genehmigung vorzunehmen und sicherzustellen, dass die betreffende Anlage die Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG und die Nebenbestimmungen nach § 12 BImSchG einhält. Zur Durchführung der Überwachung von Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie stellendie zuständigen Behörden gemäß 52 Abs. 1 b S. 1 BImSchG in ihrem Zuständigkeitsbereich Überwachungspläne und Überwachungsprogramme gemäß § 52 a BImSchG auf. Zur immissionsschutzrechtlichen Anlagenüberwachung gehören nach § 52 Abs. 1 b BImSchG insbesondere Vor-Ort-Besichtigungen, die Überwachung der Emissionen und die Überprüfung interner Berichte und Folgedokumente, die Überprüfung der Eigenkontrolle, die Prüfung der angewandten Techniken und der Eignung des Umweltmanagements der Anlage zur Sicherstellung der Anforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 02 - 2015 (Juni 2015)
Seiten: 9
Preis: € 25,00
Autor: RA Prof. Dr. Martin Beckmann
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.

Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern strebt bis 2040 Klimaneutralität an. Die Entwässerung der Moore verursacht knapp 30 % der landesweiten Treibhausgasemissionen - hier ist dringender Handlungsbedarf. Seit 2023 fördern AUKM-Programme die Anhebung von Wasserständen in landwirtschaftlich genutzten Mooren. Es zeigen sich viele Fortschritte, die aber weiterhin auf Genehmigungs-, Finanzierungs- und Koordinationshürden stoßen.

Paludikultur als Chance für Landwirtschaft, Bioökonomie und Klima
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Wirtschaftliche Perspektiven sind notwendig, um die Landwirtschaft für die Umstellung von entwässerter Moorboden-Bewirtschaftung auf nasse Moornutzung zu gewinnen. Paludikultur-Rohstoffe bieten großes Potenzial für Klima und Bioökonomie. Erste marktfähige Anwendungen zeigen, dass sich etwas bewegt.