Die Totalrevision der Schweizerischen Technischen Verordnung
über Abfälle erreicht die entscheidende Phase
Trotz mehrerer Teilrevisionen entsprechen verschiedene Bereiche der Schweizerischen Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) nach 25 Jahren nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Dies betrifft etwa Deponien, wo die technischen Anforderungen angepasst werden müssen, aber auch Aspekte wie die Nachsorge oder eine gewisse Dynamisierung der Anforderungen an Abfallanlagen im Sinne einer Anpassung an den Stand der Technik sollen eingeführt werden. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat deshalb am 10. Juli 2014 die Anhörung zu einer Totalrevision der Technischen Verordnung eröffnet. Die Kantone, die kantonalen Umweltschutzfachstellen, Wirtschafts- und Industrieverbände sowie Verbände im Bereich des Umweltschutzes und der Abfallwirtschaft wurden gebeten, bis zum 30. November 2014 ihre Stellungnahme zum Verordnungsentwurf abzugeben. Bis Ende 2014 sind in der Anhörung über 150 Stellungnahmen eingegangen. Die Verwaltung hat nun die Aufgabe, eine optimale Lösung für die definitive Fassung der revidierten TVA zu erarbeiten. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass der schweizerische Bundesrat die total revidierte Verordnung anfangs 2016 in Kraft setzen kann. Da zur Zeit folglich keine endgültige Fassung der überarbeiteten Verordnung besteht, stützen sich die nachfolgenden Ausführungen im Wesentlichen auf die zur Anhörung gelangte Fassung, die Erläuterungen zur Totalrevision der TVA sowie auf einige bereits öffentlich zugängliche Stellungnahmen in der Anhörung. Rechtlich verbindlich wird erst die vom Bundesrat frühestens Ende 2015 genehmigte Fassung sein.
Copyright: | © Rhombos Verlag |
Quelle: | Ausgabe 03 / 2015 (September 2015) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Hans-Peter Fahrni |
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