Ökologische Grundlagen und Randbedingungen für die Planung des 1. Fischliftes Österreichs an der Wehranlage Runserau, Tirol

Der Fischlift Runserau ist ein innovatives Vorhaben und der 1. Fischlift in Österreich. Dieser Bautyp wurde gewählt, um die Durchgängigkeit an der bestehenden Wehranlage Runserau am Inn mit hohen Wasserspiegelschwankungen im Oberwasser und beengten Platzverhältnissen wiederherzustellen. Eine umfassende Literaturstudie zeigt, dass die Durchgängigkeit durch den Sondertyp Fischlift erfolgreich hergestellt werden kann, wenn die Einstiegssituation gut gelöst ist. Dies wurde in der gegenständlichen Planung durch Kombination mit einem vorgeschalteten Einstiegsbauwerk aus Schlitzpässen erreicht. Darüber hinaus führt eine -
erst durch die Liftbauweise mögliche - Abschwemmleitung bis zum günstigen Rückgabepunkt, womit die Anlage unter- und oberwasserseitig optimal an den Wanderkorridor angebunden ist.

Die Wehranlage Runserau des bestehenden Kraftwerks Imst wurde im Jahre 1954 errichtetet. Die dreifeldrige Wehranlage mit seitlichem Entsander dient der Ausleitung des Inn bis QA = 85 m³/s und dem Aufstau von bis zu 10 m. Der so gebildete Stauraum Runserau wird im Schwellbetrieb bewirtschaftet. Die anschließende Restwasserstrecke, von der Runserau bis Imst, weist eine Länge von 25 km auf.

In Zusammenhang mit der Implementierung der WRRL wurde eine stufenweise Zielerreichung definiert (2015, 2021, 2027), die im 1. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) festgeschrieben ist. Die 2015-Ziele beziehen sich v. a. auf die Herstellung der Durchgängigkeit (teilweise inkl. Dotierwasserabgabe) in prioritären Gewässerabschnitten, d. h. Abschnitte die für mittel und langstreckenwandernde Fischarten von Relevanz sind.

Die Projektstrecke liegt im Wasserkörper 305 850 008 (km 380,58 bis 384,29), welcher im Rahmen des ersten NGP (2009 bis 2015) als prioritärer Sanierungsraum für hydromorphologische Maßnahmen eingestuft wurde. Im NGP-Anhang ist der Wasserkörper mit 'mäßigem oder schlechterem" ökologischem Potential ausgewiesen.

Die Sanierungspflicht ist in § 1 der Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol vom 1.12.2011 definiert und für das Kraftwerk Imst schreibt § 3 die Abgabe einer ausreichenden Restwassermenge und die Errichtung einer Fischaufstiegshilfe (FAH) vor. Die maßgeblichen Fischarten sind Bachforelle und Äsche (maßgebende Fischlänge = 50 cm).



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 07-08/2015 (August 2015)
Seiten: 8
Preis: € 10,90
Autor: Mag. Dr. Martin Schletterer
Dr. Robert Reindl
Dipl.-Ing. Stefan Thonhauser
 
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