Innovative Druckkammerfischschleuse mit energetischer Nutzung an der Talsperre Höllenstein

Die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit war Auflage der Genehmigungsbehörde für den Weiterbetrieb der Kraftwerke Höllenstein und Pulling am Schwarzen Regen im Bayerischen Wald. Der Betreiber, die Kraftwerk am Höllenstein AG, entwickelte für die Talsperre Höllenstein eine neuartige Druckkammerfischschleuse mit energetischer Nutzung. Dadurch brachte man Ökologie und Ökonomie in Einklang. Diese Fischaufstiegsanlage eignet sich für Talsperren und Wehrkraftwerke mit großer Fallhöhe und schwankenden Oberwasserpegel wie z. B. bei Hochwasserrückhaltebecken. Die Ergebnisse des Monitoring werden in einem gesonderten Artikel in diesem Heft der Fachzeitschrift WasserWirtschaft vorgestellt.

Die Talsperre mit dem Kraftwerk Höllenstein, in einem engen Kerbtal an der Bezirksgrenze von Niederbayern zur Oberpfalz am Schwarzen Regen gelegen, wurde zum Zweck der Stromversorgung für die Stadt Straubing und der umliegenden Gemeinden 1923 bis 1925 errichtet. Mit einer 74 m langen und 19 m hohen Schwergewichtsstaumauer wird der Schwarze Regen auf eine Länge von 5,6 km aufgestaut und erreichte eine max. Fallhöhe von 12,5 m. Durch die 1963 5 km flussabwärts errichtete Talsperre Pulling reduzierte sich die Fallhöhe auf 12,0 m. Mit 3 Maschinensätzen, jeweils bestehend aus Francis-Turbine und 5-kV-Schirmgenerator, wird eine Kraftwerksleistung von 3,4 MW erreicht. Das Krafthaus ist mit 2 Grundablässen ausgestatten, die während der Bauphase der Staumauer zum Ableiten des natürlichen Abflusses erforderlich waren. Die mittlere Wasserführung des Schwarzen Regens beträgt an der Talsperre 18,0 m³/s.

Mit Beschluss vom 16. Januar 1926 wurde der Kraftwerk am Höllenstein AG die Nutzung der Wasserkraft an der Talsperre bis Januar 2001 genehmigt. Mit dem Antrag auf Verlängerung der Betriebserlaubnis im Jahr 2000 begann die Diskussion über die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit mit der Genehmigungsbehörde und den Fachstellen.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 07-08/2015 (August 2015)
Seiten: 6
Preis: € 10,90
Autor: Johann Fischer
Dipl. Volkswirt Helmut Kruczek
Prof. Dr. Rudolf Metzka
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Verfassungsrechtliche Erfordernisse der Biodiversitätssicherung nach der Klimaschutzentscheidung des BVerfG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Angesichts von drei miteinander verflochtenen tiefgreifenden Umweltkrisen - der Klimakrise, der Biodiversitätskrise und der weiterhin bestehenden Krise der Umweltverschmutzung - wird nach wirksamen politischen Ansätzen gesucht, den Problemen zu begegnen. In globaler Perspektive am ambitioniertesten - weil allumfassend - ist bislang die Transformationsstrategie des 'EuropeanGreenDeal' der EU-Kommission,1 die allerdings selbst in Schwierigkeiten geraten ist, sichtbar etwa in Kompromissen bei der Luftreinhaltepolitik, dem Zögern in der Weiterentwicklung der Chemikalienpolitik oder der Anerkennung fragwürdiger Risikotechnologien, wie etwa der Atomenergie, als Nachhaltigkeitsinvestition im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung.

Möglichkeiten und Grenzen der Verfahrensbeschleunigung in Krisenzeiten durch Einschnitte bei UVP und SUP
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Dass Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu lange dauern, ist kein Geheimnis. Auch Jahrzehnte nach der Einleitung noch nicht abgeschlossene Großprojekte sind eher die Regel als die Ausnahme. Insbesondere die Klimakrise und die durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine ausgelöste Energieversorgungskrise erfordern eine möglichst rasche Planung, Genehmigung und Umsetzung der benötigten Energieinfrastrukturvorhaben.

Meeresschutz und Klimawandel
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Zum Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs im Fall 'Climate Change and International Law'