Maßnahmenprogramme für die Nord- und Ostsee zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)

Deutschland hat am 1.04.2015 Entwürfe von Maßnahmenprogrammen für seine Meeresgewässer im Bereich der Nord- und Ostsee zur Kommentierung bis zum 30.09.2015 veröffentlicht. Mit den Maßnahmenprogrammen soll der gute Umweltzustand der Meeresgewässer im Jahr 2020 erreicht werden.

Mit der im Juli 2008 in Kraft getretenen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), deren Ziel es ist, bis zum Jahr 2020 einen guten Umweltzustand aller europäischen Meere zu erreichen, wird erstmals ein einheitlicher Ordnungsrahmen für den Umweltzustand der Meeresgewässer der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgegeben. Durch die Umsetzung der MSRL soll die Gesamtbelastung der Meere durch den Menschen auf ein Maß beschränkt werden, das mit der Erreichung eines guten Umweltzustands vereinbar ist. Gleichzeitig soll die Fähigkeit der Meeresökosysteme, auf Veränderungen zu reagieren, nicht beeinträchtigt werden.
 
Deutschland hat alle bislang erforderlichen Umsetzungsschritte (Anfangsbewertung / Bestimmung des sog. "Guten Umweltzustands" / Festlegung von Umweltzielen und Formulierung von Monitoringprogrammen) in Form sog. "Berichte" fristgemäß an die Europäische Kommission (KOM) übermittelt. Die Berichte wurden in mehreren Schritten mit den Küstenbundesländern sowie haus- und ressortabgestimmt und haben jeweils eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen.
Bis zum 31.12. 2015 ist Deutschland nach § 45 h WHG (basierend auf Art. 13 MSRL) nunmehr verpflichtet, Maßnahmenprogramme für Nord- und Ostsee zu erstellen. Sie müssen bis zum 31. März 2016 der Europäischen Kommission übermittelt werden. Ihre Operationalisierung hat bis Ende 2016 zu erfolgen. Ziel der Umsetzung dieser Maßnahmenprogramme ist es, die deutschen Meere bis 2020 zum guten Umweltzustand zu führen.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 06 2015 (Juni 2015)
Seiten: 9
Preis: € 10,90
Autor: Rudolf Gade
Heike Imhoff
Andrea Weiß
 
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