Entwicklungsmöglichkeiten des Hochwasserschutzes im Küstenraum − Risiko oder Sicherheit?

Die EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie hat einen europaweit einheitlichen Rahmen für das Management von Hochwasserrisiken geschaffen. Dennoch folgen die für Küstenregionen umgesetzten Strategien unterschiedlichen Leitbegriffen: Risiko versus Sicherheit. Dies wird aufgegriffen und Perspektiven für ein zukunftsorientiertes Hochwasserrisikomanagement im nordwestdeutschen Küstenraum herausgearbeitet.

Im Oktober 2007 wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat die Hochwasserrisikomanagement Richtlinie (HWRM-RL) erlassen. Ziel der HWRM-RL ist es, einen europaweit einheitlichen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu schaffen. Die HWRM-RL enthält drei zentrale Elemente: Risikobewertung, Risikovisualisierung und Risikomanagement. Zur Umsetzung dieser Richtlinie hat bis 2011 in den EU Mitgliedstaaten eine vorläufige Hochwasserrisikobewertung stattgefunden. Damit wurden Gebiete identifiziert, für die ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko sowohl für Fluss- als auch für Küstenniederungen besteht. Für diese Risikogebiete wurden bis Ende 2013 Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt. In den Hochwassergefahrenkarten sind die überschwemmten Flächen und die damit verbundenen Wassertiefen dargestellt, die auf der Grundlage häufiger, mittlerer und seltener Hochwasserereignisse eintreten würden. Die Hochwasserrisikokarten zeigen die Auswirkungen der jeweiligen Hochwasserereignisse im Raum als Ergebnis einer Verschneidung der aktuellen Flächennutzung und die Angabe potenziell betroffener Personen, gefährdeter Objekte, Schutzgebiete und weiterer Gefahrenquellen an. Die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für Bremen und Niedersachsen wurden Anfang 2014 veröffentlicht.
 
Die HWRM-RL zielt somit darauf ab, die mit bestimmten (häufig, mittel oder selten auftretenden) Hochwasserereignissen verbundenen Risiken transparent und übersichtlich darzustellen. Im nächsten Schritt (Bild 1) sollen die Strukturen und Abläufe für den Fall eines Schadensereignisses in Hochwasserrisikomanagementplänen erarbeitet und dokumentiert werden. Dieser Schritt befindet sich in der Bearbeitung und ist Ende 2015 abzuschließen. In Niedersachsen und Bremen sind das Umweltministerium und der Senator für Umwelt für die Durchführung dieser Schritte verantwortlich.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 06 2015 (Juni 2015)
Seiten: 5
Preis: € 10,90
Autor: Dr. Frank Ahlhorn
Prof. Dr. Helge Bormann
 
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