Das am 1. Juni 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz verleiht dem schon seit einigen Jahren zu beobachtenden Wandel von der Abfallwirtschaft zur Ressourcenwirtschaft weitere Dynamik. Obwohl Festlegungen hinsichtlich der Ausgestaltung möglicher Erfassungssystematiken und den sich daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten für die handelnden Akteure z. T. erst im Rahmen des noch ausstehenden Wertstoffgesetzes erwartet werden, steht eine Grundaussage für die kommunalen Entscheidungsträger bereits heute fest: Wertstoffe sollen mit dem Ziel des Umwelt- und Klimaschutzes und der Ressourceneffizienz noch stärker als bisher dem Recycling zugeführt werden.
Das am 1. Juni 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt in § 14 Abs. 1 KrWG, dass spätestens seit dem 1. Januar 2015 Abfälle aus Papier, Metall, Kunststoff und Glas getrennt zum Zwecke des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings (§ 3 Nr. 25 KrWG) zu sammeln sind. Vor diesem Hintergrund beschäftigen sich viele Kommunen mit der Frage, welche Erfassungssysteme in das vorhandene Gesamtkonzept passen. Im Rahmen zahlreicher Pilotversuche wurden und werden deutschlandweit verschiedenste Konzepte getestet. Erfolgreiche Pilotversuche werden oftmals flächendeckend umgesetzt, andere wurden auf Grund mangelnder Umsetzbarkeit oder geringer Erfolgsaussichten wieder eingestellt.
Erfahrungen von INFA aus zahlreichen Begleitungen zeigen, dass es nicht den einen Königsweg gibt, der einmal erarbeitet auf alle Betriebe übertragbar ist. Die unterschiedlichen ortsspezifischen Einflussgrößen und Rahmenbedingungen sind bei der jeweiligen Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Erst auf deren Basis kann für jeden Betrieb die optimale Strategie erarbeitet werden.
Copyright: | © IWARU, FH Münster |
Quelle: | 14. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (Februar 2015) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr.-Ing. Heinz-Josef Dornbusch Dipl- Ing. Manfred Santjer Dipl.-Ing. Tanja Steverding |
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