Neue (?) Anforderungen an die ordnungsgemäße und sichere Erfassung von Altbatterien im Rahmen BattG und ElektroG

Die gesetzliche Rücknahmepflicht für Gerätealtbatterien in Deutschland besteht seit inzwischen gut 15 Jahren. Mit dem zunehmenden Mengenaufkommen von sicherheitskritischen Lithiumbatterien und anderen Hochenergiebatterien wird der Umgang mit Gerätealtbatterien hier aber vor neue Herausforderungen gestellt. Neben sogenannten Gerätebatterien fallen bei der Entsorgung auch zunehmend sogenannte Industriebatterien aus privaten Haushalten an.

Der Bedarf an netzunabhängigen Energiespeichern steigt stetig an. Insbesondere leistungsfähige Lithiumbatterien finden mehr und mehr Verwendung in allen Lebensbereichen. Somit steigt aber auch das Mengenaufkommen von sicherheitskritischen Lithiumbatterien und anderen Hochenergiebatterien bei der Rücknahme von Altbatterien und Elektroaltgeräten. Im Rahmen der typischen Nutzung und Verwendung sowie der endverbrauchertypischen Rückgabewege werden Lithium- und andere Hochenergiebatterien aktuell vor allem über die Sammlungsstrukturen des Fachhandels und der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) erfasst. Dabei werden Lithium- und andere Hochenergiebatterien entweder einzeln als Altbatterien gemäß Batteriegesetz (BattG) oder enthalten in Elektroaltgeräten gemäß Elektrogesetz (ElektroG) vom Endverbraucher entsorgt.

Auf Grundlage geltender gefahrgutrechtlicher Bestimmungen und sicherheitstechnischer Bewertungen hat die Stiftung GRS Batterien ein Sicherheitskonzept zur getrennten Erfassung von Lithium- und anderen Hochenergiebatterien entwickelt. Dieses zukunftsweisende Konzept wurde im Rahmen eines zwölfmonatigen Pilotprojektes bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in zehn Städten bzw. Regionen erfolgreich getestet.



Copyright: © IWARU, FH Münster
Quelle: 14. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (Februar 2015)
Seiten: 9
Preis: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Georgios Chryssos
 
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