Der 1. Arbeitsentwurf der Novelle der Gewerbeabfallverordnung aus Sicht der Sekundärrohstoff- und Entsorgungswirtschaft

Die Andienungspflicht nach § 9 des Entwurfes steht nach unserer Beurteilung mit dem übergesetzlichen Regelwerk nicht in Einklang. Die Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG ist insgesamt als Ausnahme von dem im KrWG generell geltenden Verursacherprinzip einzuordnen. Dabei
legt § 17 Abs. 1 S. 2 KrWG eine Andienungspflicht für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als denen des § 17 Abs. 1 S. 1 KrWG vor.

Die Gewerbeabfallverordnung ist am 1.1.2003 in Kraft getreten. Aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen wie der TASi, der Abfallrechtsrahmenrichtlinie, dem KrWG und im Rahmen dessen insbesondere der Festlegung der fünfstufigen Abfallhierarchie, ist eine Novellierung der Gewerbeabfallverordnung notwendig geworden. Hierzu hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Februar 2015 einen ersten Arbeitsentwurf zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung vorgelegt. Die Privatwirtschaft hat auf der Grundlage des gesetzlichen Regelwerkes in der Vergangenheit ökologisch und ökonomisch hocheffiziente Erfassungs- und Recyclingstrukturen für Gewerbeabfälle in Deutschland geschaffen. Damit hat sie einen entscheidenden Beitrag zum Ressourcenschutz und zum Aufbau eines funktionierenden Sekundärrohstoffmarktes geleistet. Der jetzt vorgelegte Arbeitsentwurf konterkariert nach Auffassung des bvse jedoch das grundsätzlich auch von der EU verlangte Ziel der neuen Gewerbeabfallverordnung, das Recycling zu fördern und zu verbessern. Mit diesem Entwurf werden über neue und erweiterte Andienungspflichten die Türen in die kommunal verantwortete Abfallbeseitigung geöffnet und gewollt beschritten. Die vorgeschlagenen Quoten für die Vorbehandlungsanlagen sind, vor allem im Hinblick auf das ebenfalls vorgesehene Getrennthaltungsverbot, zu hoch und die vorgeschlagenen Kontroll und Dokumentationspflichten zu Bürokratie lastig. Der bvse hat darum einen anderen Ansatz zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zum Recycling entwickelt: Die Einführung einer Bilanzierungspflicht für Abfallerzeuger und -besitzer, eine stringente Überwachung der vergleichsweise geringen Anzahl MVAs und eine Differenzierung zwischen der energetischen und der hochwertigen energetischen Verwertung.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 03 - 2015 (Juni 2015)
Seiten: 3
Preis: € 32,00
Autor: Eric Rehbock
 
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