Das in dieser Zeitschrift wiederholt diskutierte Altpapierurteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 18.6.2009 enthält zwei Kernaussagen zur Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen nach altem Recht: Zum einen die Aussage, dass Sammlungen, die auf der Grundlage vertraglicher Bindungen zwischen dem sammelnden Unternehmen und den privaten Haushaltungen in dauerhaften Strukturen abgewickelt werden, keine gewerbliche Sammlungen i.S.d. § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG sind. Solche Sammlungen waren damit nach der Auslegung durch das BVerwG unzulässig, da sie den für Abfälle aus privaten Haushaltungen bestehenden Überlassungspflichten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
zuwiderliefen und es an einem einschlägigen Ausnahmetatbestand fehlte.
Zum anderen geht es um die Aussage, dass überwiegende öffentliche Interessen nicht erst bei einer Existenzgefährdung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers vorliegen, sondern bereits dann, wenn die Sammlungstätigkeit nach ihrer konkreten Ausgestaltung mehr als nur geringfügige Auswirkungen auf dessen Organisation und Planungssicherheit nach sich zieht. Gegen dieses Urteil hat das unterlegene Entsorgungsunternehmen Verfassungsbeschwerde erhoben. Ohne Erfolg: Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat der Beschwerde weder grundsätzliche Bedeutung beigemessen noch vermochte sie eine Verletzung der Grundrechte und grundrechts ähnlichen Rechte der Beschwerdeführerin aus Art. 12 Abs. 1, Art. 101 Abs. 1 S. 2 und Art. 103 Abs. 1 GG festzustellen. Sie hat die Beschwerde daher mit Beschluss vom 28.8.2014 nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser noch zur alten Rechtslage ergangene Nichtannahmebeschluss spielt zunehmend eine Rolle in der gegenwärtigen Diskussion über die Unions- und Verfassungsrechtskonformität der durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz neugefassten Regelungen über gewerbliche Sammlungen (§ 17Abs. 2 S. 1 Nr. 4, Abs. 3 KrWG). Das gibt Anlass, sich mit dem Beschluss näher zu befassen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 04 - 2015 (Juli 2015) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | RA Dr. Anno Oexle Thomas Lammers |
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