Die politischen Rahmenbedingungen haben die Nutzung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor in Deutschland in den vergangenen Jahren maßgeblich beeinflusst. Zum 01.01.2015 ist die Treibhausgasbezogene Quote anstelle der zuvor geltenden energetischen Biokraftstoffquote in Kraft getreten. Es ist davon auszugehen, dass sich mittelfristig die Biokraftstoffmenge und die Art ihres Einsatzes, vor allem aber die zur Biokraftstoffproduktion eingesetzten Rohstoffe und die realisierte Treibhausgas (THG) vermeidung verändern kann. Eine THG-Vermeidung von 3,5 % (wie für 2015 und 2016 vorgeschrieben) ist im Rahmen der Beimischung realisierbar. Hingegen ist die stufenweise Anhebung der Quote auf 6 % bis 2020 innerhalb derzeitiger Beimischungsgrenzen und mit Hilfe aktueller Biokraftstoffoptionen nicht realisierbar. Aktuelle Diskussionen auf europäischer Ebene sowie die Ausgestaltung der Quotenregelung in Deutschland lassen weitere Optionen zur THG-Vermeidung erwarten. Neben den THG-Vermeidungskosten könnten weitere regulatorische oder fördernde Maßnahmen die Zielerreichung beeinflussen.
Vor dem Hintergrund der Dekarbonisierungsstrategie der Europäischen Union wird der Einsatz von alternativen Kraftstoffen wie Biokraftstoffen seit vielen Jahren forciert. Die politischen Rahmenbedingungen haben die Nutzung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor in Deutschland von Beginn an maßgeblich beeinflusst. Mit den sich verändernden Rahmenbedingungen hat sich auch die Art und Menge der Produktion und Nutzung von Biokraftstoffen im Laufe der Zeit verändert. Gegenwärtig und auf absehbare Zeit stehen weitere Änderungen des regulatorischen Rahmens auf nationaler und europäischer an, woraus die Frage resultiert, welche Änderungen sich im Biokraftstoffsektor daraus ergeben könnten.
Copyright: | © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock |
Quelle: | 9. Rostocker Bioenergieforum (Juni 2015) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Karin Naumann Dr. Franziska Müller-Langer |
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