Ein zunehmendes Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung führt häufiger zu kritischem Verhalten gegenüber Trassenwahl und Bau von Strom- und Gashochdruckleitungen. Der Beschluss des OVG Lüneburg, zwischen der Trasse einer Gashochdruckleitung und der Bebauung einen Sicherheitsabstand von 350 m vorzusehen, ist zwar keine allgemein rechtsgültige Vorgabe, hat die Diskussion aber weiter befeuert.
In den Niederlanden und der Schweiz ist diese Debatte in andere Bahnen gelenkt worden, weil in beiden Ländern beim Bau und Betrieb von Gashochdruckleitungen der probabilistische Nachweis der Leitungssicherheit erbracht werden muss. Konkret wird dort in einer Strukturanalyse (SRA) die Leitungssicherheit und in einer Quantitativen Risikoanalyse (QRA) das individuelle Risiko für betroffene Anwohner ermittelt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden mit festgelegten Grenzwerten abgeglichen und der Bevölkerung offengelegt. Mit diesem Vorgehen hat der überregional agierende Ferngasnetzbetreiber ONTRAS in einem ersten Projekt Erfahrungen gesammelt und dabei die Vorgehensweisen optimiert.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 05 - 2015 (Mai 2015) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 6,00 |
Autor: | Ulrich Hoffmann Dipl.-Ing. Jörg Himmerich |
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