Kraftwerksbetreiber sind heute steigendem Kostendruck ausgesetzt. Die Rahmenbedingungen haben sich geändert, die Devise ist höhere Verfügbarkeit und Produktivität bei geringeren Kosten. Dazu bedarf es abgestimmter Instandhaltungsstrategien, den Einsatz neuester Konzepte sowie Modernisierungsmaßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Kraftwerke über den Lebenszyklus sicherzustellen. Der Einsatz von Automatisierungssystemen kann hierfür einen wesentlichen Beitrag leisten.
Im Jahr 2007 wollte Deutschland noch Vorreiter in Sachen Energiewende sein. Als eine der großen Industrienationen versuchte Deutschland, Konsequenzen aus dem Klimawandel zu ziehen. Mit der Energiewende wollte es ein Modell liefern, dem die Welt nacheifern könnte.
Wie sieht die Situation heute aus?
Die Energiewende bietet nicht die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit v. a. für die großen deutschen Energieversorger, infolge dessen erfolgt zurzeit eine strategische Neuausrichtung bei diesen. Große Investitionen in der Wasserkraft in Deutschland und Europa sind nicht in Sicht. Es erfolgt eine stärkere Klassifizierung der Wasserkraftanlagen nach dem Pareto-Prinzip und Energieversorger denken daran, mit unterschiedlichen Strategien selbst Servicedienstleister für andere zu werden.
Wie wirkt sich diese Situation auf die zukünftigen Entwicklungen bei der Wartung und Instandhaltung von Wasserkraftanlagen aus?
Es ist folgende Entwicklung zu erwarten:
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft 05/2015 (Mai 2015) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dipl. Ing. Joachim Debor |
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Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
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Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
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Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.
Der Energiespeicher Riedl als Projekt von vorrangigem europäischem Interesse
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Das Pumpspeicherkraftwerk Energiespeicher Riedl mit einer Leistung von 300 MW befindet sich seit dem Jahr 2012 im Genehmigungsverfahren. Das Vorhaben wurde von der Europäischen Kommission mehrmals auf die unionsweite Liste der Projekte von gemeinsamem Interesse aufgenommen. Damit wird dem Projekt ein Vorrangstatus zuerkannt, der die Erforderlichkeit des Vorhabens in energiepolitischer und klimabezogener Hinsicht begründet.
Mare clausum? AWZ-Raumordnungsplan ohne freien Raum für Meeresnatur
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Das internationale Seerecht, die United Nations Convention on the Law of the Sea1 (UNCLOS oder LOSC), auf Deutsch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ),2 gewährt den Küstenstaaten jenseits des Küstenmeers in der ausschließlichenWirtschaftszone (AWZ) souveräne Rechte zum Zwecke der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über
dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie hinsichtlich anderer Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung der Zonewie der Energieerzeugung ausWasser, Strömung undWind (Art. 56 Abs. 1 lit. aSRÜ).FlankiertwerdendieseRechtedurchPflichten, nicht nur durch die inkorporierte rechtliche Verpflichtung zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen, sondern auch zum Schutz (protection) derMeeresumwelt, wozu das SRÜ entsprechende Hoheitsbefugnisse gewährt (Art. 56 Abs. lit. b iii SRÜ).
Alpine Kleinwasserkraft: Gewässerökologie und Mehrwert für die Region
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Als Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung werden leinwasserkraftanlagen
(KWKA) erhalten, ausgebaut und an geeigneten Standorten auch neu erstellt. Heutzutage gelten Anlagen bis 10 MW installierter Leistung international als KWKA [1]. In den Jahren 2013 bis 2019 stieg deren installierte Leistung weltweit von 71,0 auf 78,0 GW (+9,9 %) und in Europa von 17,8 auf 19,7 GW (+10,7 %) [1].