Wasserkraftanlagen müssen die EU-Richtlinien im Hinblick auf die grundlegenden Gesundheits- und Schutzanforderungen innerhalb der Europäischen Union (EU), der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und der Türkei erfüllen. Die EU-Mitgliedstaaten haben diese EU-Richtlinien in nationale Gesetze übernommen, wie z. B. das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Deutschland. Die Hersteller von Wasserkraftanlagen, Maschinensätzen und Komponenten sind verpflichtet, die nationalen Gesetze bezüglich der Maschinen- und Anlagensicherheit zu erfüllen.
Die relevanten EU-Richtlinien dienen dem Zweck, einen einheitlichen Standard bezüglich der grundlegenden Gesundheits- und Schutzanforderungen für Produkte, Maschinen und Maschinenanlagen innerhalb der Europäischen Union (EU) zu definieren.
Jeder Hersteller ist verpflichtet, diese EU-Richtlinien einzuhalten bzw. umzusetzen. Der Hersteller bestätigt dies mit der 'CE-Kennzeichnung" seiner Produkte und Maschinen. Die CE-Kennzeichnung ist somit der 'Reisepass" der Produkte und Maschinen für den freien Warenverkehr innerhalb der EU, die damit ohne weitere nationale Verpflichtungen dem Markt bereitgestellt werden dürfen.
Der Hersteller hat die Verantwortung der Produktbeobachtung für die komplette Lebenszeit seines Produktes bzw. seiner Maschine.
Das bedeutet konkret, dass der Hersteller die Betreiber seiner Maschine über die neuen Gefahren bzw. Risiken, welche zum Zeitpunkt der Marktbereitstellung noch nicht bekannt waren, sofort nach dem erstmaligen Auftreten zu informieren hat.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft 05/2015 (Mai 2015) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dipl.-Ing (FH) Erwin Binder |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern strebt bis 2040 Klimaneutralität an. Die Entwässerung der Moore verursacht knapp 30 % der landesweiten Treibhausgasemissionen - hier ist dringender Handlungsbedarf. Seit 2023 fördern AUKM-Programme die Anhebung von Wasserständen in landwirtschaftlich genutzten Mooren. Es zeigen sich viele Fortschritte, die aber weiterhin auf Genehmigungs-, Finanzierungs- und Koordinationshürden stoßen.
Paludikultur als Chance für Landwirtschaft, Bioökonomie und Klima
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Wirtschaftliche Perspektiven sind notwendig, um die Landwirtschaft für die Umstellung von entwässerter Moorboden-Bewirtschaftung auf nasse Moornutzung zu gewinnen. Paludikultur-Rohstoffe bieten großes Potenzial für Klima und Bioökonomie. Erste marktfähige Anwendungen zeigen, dass sich etwas bewegt.
Die Revitalisierung von Mooren erfordert ein angepasstes Nährstoffmanagement
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Globale Herausforderungen wie der fortschreitende Verlust der biologischen Vielfalt, die Eutrophierung von Gewässern und die zunehmenden Treibhausgasemissionen erfordern die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen von Mooren. Bis jedoch langjährig entwässerte und intensiv genutzte Moore wieder einen naturnahen Zustand erreichen und ihre landschaftsökologischen Funktionen vollständig erfüllen, können Jahrzehnte vergehen. Ein wesentlicher Grund dafür sind die hohen Nährstoffüberschüsse im vererdeten Oberboden.