Wasserkraftanlagen müssen die EU-Richtlinien im Hinblick auf die grundlegenden Gesundheits- und Schutzanforderungen innerhalb der Europäischen Union (EU), der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und der Türkei erfüllen. Die EU-Mitgliedstaaten haben diese EU-Richtlinien in nationale Gesetze übernommen, wie z. B. das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Deutschland. Die Hersteller von Wasserkraftanlagen, Maschinensätzen und Komponenten sind verpflichtet, die nationalen Gesetze bezüglich der Maschinen- und Anlagensicherheit zu erfüllen.
Die relevanten EU-Richtlinien dienen dem Zweck, einen einheitlichen Standard bezüglich der grundlegenden Gesundheits- und Schutzanforderungen für Produkte, Maschinen und Maschinenanlagen innerhalb der Europäischen Union (EU) zu definieren.
Jeder Hersteller ist verpflichtet, diese EU-Richtlinien einzuhalten bzw. umzusetzen. Der Hersteller bestätigt dies mit der 'CE-Kennzeichnung" seiner Produkte und Maschinen. Die CE-Kennzeichnung ist somit der 'Reisepass" der Produkte und Maschinen für den freien Warenverkehr innerhalb der EU, die damit ohne weitere nationale Verpflichtungen dem Markt bereitgestellt werden dürfen.
Der Hersteller hat die Verantwortung der Produktbeobachtung für die komplette Lebenszeit seines Produktes bzw. seiner Maschine.
Das bedeutet konkret, dass der Hersteller die Betreiber seiner Maschine über die neuen Gefahren bzw. Risiken, welche zum Zeitpunkt der Marktbereitstellung noch nicht bekannt waren, sofort nach dem erstmaligen Auftreten zu informieren hat.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft 05/2015 (Mai 2015) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dipl.-Ing (FH) Erwin Binder |
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