Wasserkraftanlagen müssen die EU-Richtlinien im Hinblick auf die grundlegenden Gesundheits- und Schutzanforderungen innerhalb der Europäischen Union (EU), der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und der Türkei erfüllen. Die EU-Mitgliedstaaten haben diese EU-Richtlinien in nationale Gesetze übernommen, wie z. B. das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Deutschland. Die Hersteller von Wasserkraftanlagen, Maschinensätzen und Komponenten sind verpflichtet, die nationalen Gesetze bezüglich der Maschinen- und Anlagensicherheit zu erfüllen.
Die relevanten EU-Richtlinien dienen dem Zweck, einen einheitlichen Standard bezüglich der grundlegenden Gesundheits- und Schutzanforderungen für Produkte, Maschinen und Maschinenanlagen innerhalb der Europäischen Union (EU) zu definieren.
Jeder Hersteller ist verpflichtet, diese EU-Richtlinien einzuhalten bzw. umzusetzen. Der Hersteller bestätigt dies mit der 'CE-Kennzeichnung" seiner Produkte und Maschinen. Die CE-Kennzeichnung ist somit der 'Reisepass" der Produkte und Maschinen für den freien Warenverkehr innerhalb der EU, die damit ohne weitere nationale Verpflichtungen dem Markt bereitgestellt werden dürfen.
Der Hersteller hat die Verantwortung der Produktbeobachtung für die komplette Lebenszeit seines Produktes bzw. seiner Maschine.
Das bedeutet konkret, dass der Hersteller die Betreiber seiner Maschine über die neuen Gefahren bzw. Risiken, welche zum Zeitpunkt der Marktbereitstellung noch nicht bekannt waren, sofort nach dem erstmaligen Auftreten zu informieren hat.
| Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | 
| Quelle: | Wasserwirtschaft 05/2015 (Mai 2015) | 
| Seiten: | 4 | 
| Preis: | € 10,90 | 
| Autor: | Dipl.-Ing (FH) Erwin Binder | 
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Folgen und Perspektiven für eine klimaschonende Nutzung kohlenstoffreicher Böden in der Küstenregion Niedersachsens
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Der Schutz von Mooren und somit kohlenstoffreicher Böden ist ein zentrales Element erfolgreicher Klimaschutzstrategien. Am Beispiel der Küstenregion Niedersachsens wird deutlich, welche sozioökonomischen Folgen eine Wiedervernässung ohne wirtschaftliche Nutzungsperspektiven nach sich ziehen kann. Eine transformative Moornutzung kann nur gelingen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse, politische Rahmenbedingungen, soziale Akzeptanz und ökonomische Realitäten ineinandergreifen.
Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
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Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.
In-situ-Erhebung der Schädigung von Fischen beim Durchgang großer Kaplan-Turbinen
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Schädigungen der heimischen Fischarten Aitel, Nase und Äsche bei der Turbinenpassage wurde mittels HI-Z-Tags an zwei mittelgroßen Laufkraftwerken untersucht. Bei juvenilen Fischen wurden Überlebensraten (48 h) zwischen 87 % und 94 % gefunden, bei den adulten Fischen zwischen 75 % und 90 %. Die geringeren Schädigungen am Murkraftwerk im Vergleich zum Draukraftwerk können plausibel durch eine geringere Zahl an Turbinenflügeln (vier statt fünf), eine geringere Fallhöhe und eine etwas langsamer laufende Turbine erklärt werden.